Erasmus+ Aufenthalte von Studierenden und Hochschulpersonal im Kontext von COVID-19

Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beeinflussen natürlich auch die Mobilität von Studierenden und Hochschulpersonal. Um diesen im Rahmen des Erasmus+ Programms weiterhin die Möglichkeit zu geben, interkulturelle Erfahrungen zu sammeln und ihre akademischen und beruflichen Ziele zu verfolgen, hat die EU-Kommission weitere Flexibilisierungen im Erasmus+ Programm eingeführt. So besteht die Möglichkeit Mobilitäten, die aufgrund der Corona-Pandemie zunächst nicht physisch angetreten werden können, online zu beginnen und später physisch fortzusetzen. Der physische Aufenthalt im Gastland wird finanziell gefördert.

Bitte beobachten Sie die Situation im jeweiligen Gastland und informieren Sie sich auf der Website des Außenministeriums www.bmeia.gv.at über die aktuelle Lage sowie Reisewarnungen und Reisebeschränkungen.

Im Folgenden finden Sie Informationen zur Abwicklung von Erasmus+ Mobilitätsprojekten im Kontext von COVID-19.

Erasmus+ Mobilitätsprojekte im Hochschulbereich im Kontext von COVID-19

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Durchführung von Erasmus+ Mobilitätsprojekten im Kontext von COVID-19 finden Sie hier.

Studienaufenthalte und Praktika im Bereich KA103

Häufig gestellte Fragen zur Nominierung von Studienaufenthalten und Praktika unter den Bedingungen der Corona-Pandemie haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Informationen zur Abrechnung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden, die den Aufenthalt nicht antreten können, abgebrochen oder unterbrochen haben wir hier für die Studierenden zusammengefasst. Außerdem finden Sie die Antworten auf häufige Fragen in der FAQ-Liste für Studierende.

Bitte beachten Sie, dass Sie Nicht-Antritte von Studierenden, für die keine Kosten entstanden sind, mit dem dafür vorgesehenen Meldungsformular (siehe rechte Spalte) an das zuständige Erasmus-Referat melden müssen. Diese Meldung ist Voraussetzung für die Abrechnung von OS-Mitteln für die nicht angetretene Aufenthalte von Studierenden. Sollten diese Studierenden einen virtuellen Aufenthalt an der Gasthochschule absolvieren, ist nach Ende des Aufenthalts die Aufenthaltsbestätigung über den virtuellen Aufenthalt durch das International Office an das Erasmus-Referat zu übermitteln.

Personalmobilität

Informationen zur Abrechnung von Personalmobilität, die nicht angetreten wurde oder abgebrochen werden musste, finden Sie hier.