Antragstellung für Kooperationspartnerschaften
Einzig die koordinierende Einrichtung reicht den Antrag bei der nationalen Agentur ihres Landes ein.
Antragsfrist
Die Europäische Kommission hat den Aufruf zur Einreichung eines Antrags für Kooperationspartnerschaften veröffentlicht:
- 22. März 2023, 12:00 Uhr (MEZ), Projektstart: frühestens 1. September 2023
Unterlagen zur Antragstellung
Das Online-Antragsformular (Webform) und einen Leitfaden zur Befüllung finden Sie auf der Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps Plattform der Europäischen Kommission.
Sollten Sie bereits begonnen haben einen Antrag auszufüllen, können Sie diesen nach Anmeldung auf der Plattform jederzeit unter dem Menüpunkt "Applications" bzw. "My Applications" aufrufen und weiter bearbeiten.
Nehmen Sie unsere Beratungen in Anspruch!
Eine Übersicht zu den nächsten Info-Veranstaltungen sowie Final Checks finden Sie hier.
Einzelberatungen zu Ihrer konkreten Projektidee
Vereinbaren Sie einen individuellen Beratungstermin und besprechen Sie Ihre konkrete Projektidee mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Teams KA2 Schulbildung. Terminanfragen schicken Sie bitte an schulbildung@oead.at.
Final Checks
Final Checks sind Einzelberatungen im Ausmaß von knapp einer Stunde (derzeit nur online).
Termine für Kooperationspartnerschaften im Bereich Schulbildung (KA220-SCH):
10. bis 16. März 2022
- Ihre verbindliche Anmeldung schicken Sie bitte bis spätestens drei Werktage vor dem gewünschten Beratungstermin an schulbildung@oead.at und geben Sie gewünschte Zeitfenster an.
- Ihren weitgehend ausgearbeiteten Projektantrag schicken Sie bitte ebenfalls spätestens drei Werktage vor Ihrem Beratungstermin anschulbildung@oead.at
- Basierend darauf können Sie bei der Beratung Ihre konkreten Fragen klären.
Webinare
- Antragsrunde 2022: KA2: Was ist neu? Finanzierungslogik etc. für Kleinere und Kooperationspartnerschaften, 4.2.2022, Zur Aufzeichnung
- Antragsrunde 2021: "Erasmus+ Partnerships for Cooperation" (bereichsübergreifend für KA2), 9.4.2021, Zur Aufzeichnung