Erasmus+ für Institutionen im (vor-)schulischen Bildungsbereich

Vier Schüler und Schülerinnen blicken auf die Tafel, dort steht eine Lehrerin an einer Weltkarte © OeAD/Gianmaria Gava

Know-how an die eigene Institution holen – Transnationale Kooperationen erhöhen die Reputation der beteiligten Bildungseinrichtungen, tragen zur Internationalisierung, Qualitätssteigerung und Innovation in den nationalen Bildungssystemen bei und fördern den Wissenstransfer.

Das Programm Erasmus+ bietet Institutionen im Schulbereich sowie der frühkindlichen Erziehung verschiedene Möglichkeiten zur Teilnahme.

 

Mobilitätsprojekte

Institutionen der (vor-)schulischen Bildung können um eine Erasmus-Akkreditierung (KA120) bzw. ein Kurzfristiges Projekt (KA122) ansuchen. Die Erasmus-Akkreditierung kann man als Einzeleinrichtung oder als Konsortiumskoordinator beantragen. Eine Programmteilnahme ist auch möglich, indem man sich einem bestehenden Konsortium anschließt. Kurzfristige Projekte können nicht als Konsortium durchgeführt werden.

Institutionen entsenden Lernende und Lehrende sowie nicht-unterrichtendes Personal zu Lern-/Bildungsaufenthalten. Für Bildungspersonal sind Fortbildungen, Hospitationen oder ein Unterrichtsaufenthalt im europäischen Ausland möglich. Darüber hinaus können Vorbereitungstreffen, eingeladene Expertinnen und Experten wie auch die Hospitation von Lehrkräften aus europäischen Partnereinrichtungen gefördert werden. Neben der Stärkung der individuellen Kompetenzen tragen Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen auch zur langfristigen Qualitätsentwicklung der gesamten Institution bei.

Schüler/innen können im Rahmen von Gruppenmobilitäten gemeinsam eine ausländische Schule oder eine europäische Institution besuchen. Individuell können Schüler/innen eine Kurz- oder Langzeitmobilität an einer Partnerschule durchführen.

Partnerschaften für Zusammenarbeit

Alle im Schulbildungsbereich agierenden Einrichtungen können Partnerschaften für Zusammenarbeit einreichen. Es handelt sich dabei um Kooperationen zwischen Institutionen, die neue Ansätze im Bildungsbereich entwickeln, testen oder übertragen wollen, Maßnahmen zur Förderung der Transparenz und Anerkennung von Qualifikationen erarbeiten oder bestehende gute Praxis austauschen möchten. In der Schulbildung stehen Themen wie das Sprachenlernen, die Digitalisierung, die Verbesserung der Qualifikation von jungen Menschen, die Stärkung der Kompetenzen von Lehrkräften, die frühkindliche Bildung oder die Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit geringeren Chancen im Vordergrund.

Kooperationspartnerschaften sind Kooperationen von mindestens drei Einrichtungen aus drei verschiedenen Programmländern. Sie unterstützen Entwicklung, Transfer und Implementierung innovativer Praktiken ebenso wie gemeinsame Initiativen zur Förderung von Zusammenarbeit, Peer-Learning und Erfahrungsaustausch auf europäischer Ebene.

Kleinere Partnerschaften sind Kooperationen von mindestens zwei Einrichtungen aus zwei Programmländern. Mit kürzeren Laufzeiten, kleineren Förderbeträgen und geringerem Verwaltungsaufwand sind sie ein ideales Format für Neueinsteiger/innen im Programm Erasmus+.

Neben den genannten "dezentralen Aktionen", die von der nationalen Agentur für Erasmus+ betreut werden, gibt es noch sogenannte "zentrale Aktionen", die von der Europäischen Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) in Brüssel betreut werden.