Antragstellung für Akkreditierung

Antragsfrist

Die Europäische Kommission hat den Aufruf zur Einreichung eines Antrags zur Akkreditierung veröffentlicht:

  • 19. Oktober 2023, 12:00 Uhr (MEZ)

Zur Antragstellung  

Antragstellung für Akkreditierung in Erasmus+ 2021–2027

Antragsberechtigte Institutionen reichen den Antrag auf Akkreditierung bei der nationalen Agentur ihres Landes ein. Die antragstellende Institution muss mindestens zwei Jahre im jeweiligen Bildungsbereich tätig sein. Eine Institution kann eine Einzel-Akkreditierung oder eine Erasmus-Akkreditierung als Koordinator eines nationalen Mobilitätskonsortiums beantragen. Pro Antragsrunde darf jede Institution einmal im jeweiligen Bildungsbereich einen Antrag auf Akkreditierung einreichen. Bei Genehmigung der Akkreditierung ist die Akkreditierung für die gesamte Programmlaufzeit im Bereich Erwachsenenbildung gültig.

Unterlagen zur Antragstellung Erasmus-Akkreditierung (KA120)

Die Antragsformulare und einen Leitfaden zur Befüllung finden Sie auf der Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps Plattform der Europäischen Kommission.

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Einzelberatungen

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Webinare

Hier finden Sie laufend Präsentationsunterlagen und vorhandene Aufzeichnungen unserer Webinare.

AR 2023: Aufzeichnung des Infowebinars: Erasmus+ für die Erwachsenenbildungscommunity, 31.01.2023

Aufzeichnung des Webinars: Erasmus+ 2021-2027 - Akkreditierung im Bereich Erwachsenenbildung, 30.09.2021