Allianzen für Innovation

Bedienung eines Mischpults in Nahaufnahme (öffnet Bild in Modal-Fenster) © OeAD/Gianmaria Gava

Die Aktion Allianzen für Innovation zählt zu den Partnerschaften für Innovation und basiert auf den Vorläuferprogrammen Wissensallianzen und den Allianzen für branchenspezifische Fertigkeiten.

Die Aktion stärkt die Innovationskapazität Europas durch die Förderung der Innovation im Wege von Zusammenarbeit und Wissensaustausch zwischen der Hochschulbildung und der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie dem breiteren sozioökonomischen Umfeld, einschließlich der Forschung. Sie treiben auch das Angebot neuer Fertigkeiten voran und reagieren auf Qualifikationsdefizite. Dazu entwickeln sie neue Curricula für Hochschulbildung und Berufsbildung und unterstützen Initiativgeist und unternehmerisches Denken in der EU.

Allianzen für Innovation unterscheiden zwei verschiedene Förderschienen:

Los 1 – Allianzen für Bildung und Unternehmen

  • Ein Konsortium besteht aus mindestens acht Partnern aus mindestens vier Programmländern. Weitere Bedingungen sind:
  • Mindestens drei Anbieter im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, davon mindestens eine Hochschule und ein Berufsbildungsanbieter
  • Mindestens drei Arbeitsmarktakteure wie Unternehmen, Kammern, Gewerkschaften oder Handelsverbände

Zusätzlich können auch Institutionen aus Partnerländern Partner des Konsortiums sein. Weitere Informationen: siehe Erasmus+ Programmleitfaden

Los 2 – Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung (Umsetzung der „Blaupause“)

  • Ein Konsortium besteht aus mindestens zwölf Partnern aus mindestens acht Programmländern. Weitere Bedingungen sind:
  • Mindestens fünf Anbieter im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, davon mindestens eine Hochschule und ein Berufsbildungsanbieter
  • Mindestens fünf Arbeitsmarktakteure wie Unternehmen, Kammern, Gewerkschaften oder Handelsverbände

Zusätzlich können auch Institutionen aus Partnerländern Partner des Konsortiums sein. Weitere Informationen: siehe Erasmus+ Programmleitfaden

Ziele

Allianzen für Innovation sollen ein schlüssiges und umfassendes Set sektoraler und sektorenübergreifender Aktivitäten umsetzen, welche an künftige Wissensentwicklungen EU-weit angepasst werden können.

Der Fokus liegt auf digitalen Fertigkeiten. Zudem werden durch den Übergang zu grüner bzw. Kreislaufwirtschaft veränderte Qualifikationen und nationale Curricula benötigt, um den wachsenden beruflichen Bedarf an grünen Fertigkeiten und nachhaltiger Entwicklung zu decken.

Los 1 – Allianzen für Bildung und Unternehmen

  • Förderung neuer, innovativer und multidisziplinärer Lehr- und Lernkonzepte
  • Einrichtung von Gründerzentren in Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen
  • Förderung von sozialer Verantwortung von Unternehmen
  • Entwicklung von Eigeninitiative und unternehmerischen Einstellungen, Denkweisen und Kompetenzen
  • Förderung von Qualität und Relevanz von Kompetenzen
  • Entwicklung eines Wissensflusses und der gemeinsamen Schaffung von Wissen zwischen unterschiedlichen Institutionstypen
  • Aufbau und Unterstützung wirksamer und effizienter Systeme für die Hochschulbildung und die berufliche Aus- und Weiterbildung

 

Los 2 – Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung (Umsetzung der „Blaupause“)

 

  • Diese erstellen neue strategische Ansätze und Kooperationen für konkrete Lösungen zur Kompetenzentwicklung in bestimmten Wirtschaftssektoren oder Bereichen, die eine wichtige Maßnahme der Europäischen Kompetenzagenda für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Widerstandsfähigkeit, den Pakt für Kompetenzen, umsetzen.
  • Zentrale Anliegen sind konkrete Aktionen für Umschulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für Arbeitskräfte bzw. Antworten auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarkts im Hinblick auf den grünen und digitalen Wandel sowie nationale, regionale und lokale Strategien für Kompetenzen und Wachstum. Mit ihren Ergebnissen, wie z. B. Daten zu sektoralen Kompetenzen, Beschäftigungsprofilen, Weiterbildungsprogrammen, und langfristiger Planung, leisten diese Allianzen einen wesentlichen Beitrag zur Arbeit der Branchenpartnerschaften des Pakts für Kompetenzen.
  • Allianzen des Los 2 bieten durch kurzfristige Interventionen und langfristige Strategien Lösungen für Qualifikationslücken am Arbeitsmarkt, welche Wachstum, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit bestimmter Branchen hemmen. Diese Allianzen werden in den 14 industriellen Ökosystemen der neuen Europäischen Industriestrategie umgesetzt (siehe Förderkriterien im Programmleitfaden).
  • Sie unterstützen die Erstellung länderübergreifender Inhalte und Methoden für Aus- und Weiterbildung zur raschen Aufnahme auf regionaler und lokaler Ebene und für neu entstehende Berufe.

Laufzeit und geförderte Kosten

Allianzen für Innovation werden über eine Pauschale gefördert. Der genaue Betrag wird nach erfolgter inhaltlicher Bewertung des Projektantrags festgelegt. Es werden maximal 80 % der gesamten Projektkosten gefördert.

Mit dem Projektantrag ist eine detaillierte Aufstellung der geschätzten Projektkosten einzureichen. Diese können folgende Kategorien betreffen: Personal-, Reise- und Aufenthaltskosten, Kosten für Ausstattung und Unterverträge sowie andere Kosten (z. B. für Verbreitung von Information, Publikation oder Übersetzung).

Das Budget ist nach Projektpartnern und Arbeitspaketen aufzugliedern. Die Aktivitäten jedes Arbeitspakets sind klar zu beschreiben.

  • Los 1 – Allianzen für Bildung und Unternehmen
    • Maximal 1 Mio. Euro für eine Laufzeit von zwei Jahren
    • Maximal 1,5 Mio. Euro für eine Laufzeit von drei Jahren
  • Los 2 – Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung (Umsetzung der „Blaupause“)
    • Maximal 4 Mio. Euro für eine Laufzeit von vier Jahren

Antragstellung

Die koordinierende Einrichtung reicht den Antrag bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) in Brüssel ein (zentrales Verfahren).

Die Einreichfrist endet am 07. März 2024, 17 Uhr MEZ


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