Antragstellung für Akkreditierung

Antragsfrist

Die Europäische Kommission hat den Aufruf zur Einreichung eines Antrags zur Akkreditierung veröffentlicht:

  • 19. Oktober 2023, 12:00 Uhr (MEZ)

Zur Antragstellung  

Antragstellung für Akkreditierung in Erasmus+ 2021–2027

Antragsberechtigte Institutionen reichen den Antrag auf Akkreditierung bei der nationalen Agentur ihres Landes ein. Die antragstellende Institution muss mindestens zwei Jahre im jeweiligen Bildungsbereich tätig sein. Eine Institution kann eine Einzel-Akkreditierung oder eine Erasmus-Akkreditierung als nationales Mobilitätskonsortium beantragen. Pro Antragsrunde darf jede Institution einmal im jeweiligen Bildungsbereich einen Antrag auf Akkreditierung einreichen. Bei Genehmigung der Akkreditierung ist die Akkreditierung für die gesamte Programmlaufzeit im Bereich Schulbildung gültig.

Unterlagen zur Antragstellung

Die Antragsformulare und einen Leitfaden zur Befüllung finden Sie auf der Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps Plattform der Europäischen Kommission.

Nehmen Sie unsere Beratungen in Anspruch!

Zur Vorbereitung auf die Antragstellung zur Akkreditierung im Bereich Schulbildung bieten wir im Sommer zwei offene Online-Fragestunden an. Hier können Sie Ihre Fragen zur Akkreditierung stellen und sich untereinander austauschen. Eine Anmeldung ist nicht notwendig:

20.06.2023, 09:00 – 10:00 Uhr: Offene Fragestunde zur Akkreditierung im Bereich Schulbildung

28.06.2023, 14:00 – 15:00 Uhr: Offene Fragerunde zur Akkreditierung im Bereich Schulbildung

 

Von 18. September bis 12. Oktober werden Final Checks für die Akkreditierungsanträge im Bereich Schulbildung angeboten. Eine Anmeldung ist ab 1. September 2023 möglich.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an schulbildung@oead.at.

Allgemeine Informationen zur Akkreditierung im Bereich Schulbildung sowie Informationen zur Antragstellung finden Sie hier zusammengefasst: