Meine Youth Participation Activity
Änderungen im Projekt
Es kann passieren, dass es nach Genehmigung des Projekts und der Vertragsunterzeichnung zu unterwarteten Änderungen im Projekt kommt (z.B. die Partnerorganisation wechselt, die Kontoverbindung ändert sich, der Projektzeitraum verschiebt sich). Wichtig ist, dass alle Änderungen umgehend an die nationale Agentur kommuniziert werden. An den wesentlichen Projektzielen darf sich dadurch nichts verändern. Jegliche Änderung im Projekt muss daher vorab mittels Änderungsformular direkt bei der nationalen Agentur beantragt und begründet werden.
Änderungsformular (Word-Dokument, ca. 500 KB)
Auswahllisten
Die Auswahl wurde vorbehaltlich der erfolgreichen Zertifizierung der jeweiligen antragstellenden Organisation getroffen.
- Auswahlliste 1/2022 – KA152/KA153/KA154 (178,1 KB)
- Auswahlliste 2/2021 – KA152/KA153/KA154 (199,4 KB)
- Auswahlliste 1/2021 – KA152/KA153/KA154 (176,8 KB)
- Auswahlliste 2/2022 – KA152/KA153/KA154/KA155 (96,5 KB)
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach Übermittlung des Genehmigungs- bzw. Ablehnungsschreibens seitens des OeAD / Nationale Agentur für Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps können formale Einsprüche, die den Auswahlprozess betreffen, erhoben werden. Einsprüche sind beim OeAD schriftlich einzureichen.
Logo, Förderhinweis, Haftungsausschluss (Disclaimer)
Empfänger/innen von Fördermitteln der Europäischen Union (EU) sind verpflichtet, in allen Kommunikations- und Werbematerialien die EU-Flagge abzubilden und auf die im Rahmen der einschlägigen EU-Programme erhaltene Förderung hinzuweisen.
Nähere Informationen erhalten Sie hier auf der Website der Europäischen Kommission. Das Logo können Sie hier downloaden.
Förderhinweis und Haftungsausschluss (Disclaimer)
Sämtliche Mitteilungen oder Veröffentlichungen im Zusammenhang mit dem Projekt, die die Zuschussempfänger einzeln oder gemeinsam herausgeben, müssen ungeachtet ihrer Form und des Informationsträgers den Hinweis enthalten, dass ihr Inhalt allein die Meinung der Verfasserin bzw. des Verfassers wiedergibt und dass der OeAD und die Kommission nicht für die Nutzung der enthaltenen Informationen haftet:
"Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben."
oder:
"The European Commission support for the production of this publication does not constitute an endorsement of the contents which reflects the views only of the authors, and the Commission cannot be held responsible for any use which may be made of the information contained therein."
Leitfaden zur Kommunikation von Projekten
Die Fünf-Stufen-Anleitung der Europäischen Kommission unterstützt Projektträger/innen bei der Kommunikation ihrer Erasmus+ Aktivitäten.
Beneficiary-Module
Das Beneficiary-Module ist ein webbasiertes Verwaltungstool der Europäischen Kommission für Ihr Förderprojekt. Den aktuellen Leitfaden zur Verwendung des Tools finden Sie hier.
Vertragsdokumente AR 2022
- Annex I General Conditions (399,0 KB) Stand: 15.11.2021
- Annex III Financial and Contractual Rules (157,8 KB)
- Annex IV Applicable Rates (67,9 KB)
- Annex V Mandates (Template) (37,0 KB)
Programmleitfaden 2022
- Programmleitfaden 2022 (DE) (5,2 MB)
- Programmleitfaden 2022 Version 2 Corrigendum (EN) (3,9 MB)
- Annex I General Conditions (360,5 KB) Stand: 15.11.2021
- Annex III Financial and Contractual Rules (244,2 KB)
- Addendum KA1 Grant Agreement (179,0 KB)
- Annex IV- Applicable Rates (69,2 KB)