Geförderte Kosten
Die Förderung der Mobilitäten von Einzelpersonen basiert auf Pauschalen für Reise- und Aufenthaltskosten für die Teilnehmenden sowie Organisationskosten für die Institution. Darüber hinaus kann bei Bedarf auch die Erstattung von tatsächlichen Kosten für Teilnehmende mit geringeren Chancen (Inclusion Support) oder außergewöhnlichen Kosten (Exceptional Costs) genehmigt werden.
Beträge und Details finden Sie im Programmleitfaden 2023 (EN) auf den Seiten 187 bis 189.
*Bitte bedenken Sie, dass sich die Beträge und Details je nach Jahr ändern können. Bitte vergewissern Sie sich, dass der überarbeitete Leitfaden mit dem Leitfaden übereinstimmt, der bei der Antragstellung verwendet wurde: Programmleitfaden
Förderfähige Kosten
Gefördert werden Tickets der Teilnehmenden und etwaiger Begleitpersonen. Zudem gibt es finanzielle Unterstützung in Form von Pauschalen für Organisation und Durchführung der Mobilitätsaktivität (100 Euro/Teilnehmenden), Aufenthaltskosten (70 Euro pro Teilnehmenden/Begleitperson pro Tag), Inklusionsunterstützung (100 Euro/Teilnehmenden) sowie in begründeten Fällen Deckung zusätzlicher und außergewöhnlicher Kosten wie zum Beispiel medizinisches Begleitpersonal, Dolmetsch, Visum, Aufenthaltstitel, Impfungen, medizinische Bescheinigungen (100%), und Reservierungskosten (80%).