Antragstellung für Kleinere Partnerschaften

Einzig die koordinierende Einrichtung reicht den Antrag bei der nationalen Agentur ihres Landes ein.

Bitte beachten: Die Einrichtung darf pro Antragsrunde insgesamt an höchstens 10 Anträgen in der Aktion Kleinere Partnerschaften beteiligt sein, darunter maximal 1x als Koordinator.

Antragsfrist

Die Frist zur Einreichung von Anträgen für Kleinere Partnerschaften ist am 8. Oktober 2024, 12:00 Uhr (MEZ) abgelaufen. Wir informieren Sie hier über die nächste Antragsfrist, sobald diese feststeht.

Unterlagen zur Antragstellung

Das Online-Antragsformular (Webform) und einen Leitfaden zur Befüllung finden Sie auf der  Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps Plattform der Europäischen Kommission.

Sollten Sie bereits begonnen haben einen Antrag auszufüllen, können Sie diesen nach Anmeldung auf der Plattform jederzeit unter dem Menüpunkt "Applications" bzw. "My Applications" aufrufen und weiter bearbeiten.

Einzelberatungen zu Ihrer konkreten Projektidee

Vereinbaren Sie einen individuellen Online-Beratungstermin, und besprechen Sie Ihre konkrete Projektidee mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Teams KA2 Berufsbildung. 
Terminanfragen schicken Sie bitte an .

Zur Vorbereitung lesen Sie bitte:
- die Informationen zur Förderaktion und den Programmprioritäten auf unserer Website bzw. im aktuellen Programmleitfaden
- Handbuch für KA2 Lump Sums
- die Präsentationsunterlagen des Webinars vom 9.9.2022 - siehe unten

Webinare

  • Antragsrunde 2022, Call2: Kleinere Partnerschaften Erasmus+, 9.9.2022 - keine Aufzeichnung
  • Antragsrunde 2022: KA2: Was ist neu? Finanzierungslogik etc. für Kleinere und Kooperationspartnerschaften4.2.2022, Zur Aufzeichnung
  • Antragsrunde 2021: "Erasmus+ Partnerships for Cooperation" (bereichsübergreifend für KA2), 9.4.2021, Zur Aufzeichnung