Geförderte Kosten

Je nach Kategorie erfolgt die Förderung entweder über eine Pauschale oder über die (anteilige) Erstattung tatsächlicher Kosten. Die maximale Förderhöhe beträgt EUR 60.000.

Beträge und Details finden Sie im Programmleitfaden.

*Bitte bedenken Sie, dass sich die Beträge und Details je nach Jahr ändern können. Bitte vergewissern Sie sich, dass der überarbeitete Leitfaden mit dem Leitfaden übereinstimmt, der bei der Antragstellung verwendet wurde.

Projektmanagement (Pauschale)

Für Kosten in Verbindung mit dem Management und der Durchführung des Projekts (z. B. Vorbereitung und Durchführung von Projekttreffen und Aktivitäten, Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen den Partnern, Bewertung, Verbreitung und Nachbereitung) wird eine Pauschale in der Höhe von EUR 500 pro Monat (je nach Dauer des Projekts) gewährt.

Coachingkosten (Pauschale)

Coaching-Kosten fallen nur an, wenn das Projekt von einer informellen Gruppe junger Menschen durchgeführt wird. Wird ein Coach miteinbezogen, werden Kosten in der Höhe von EUR 241 (für höchstens 12 Tage) finanziert. Der Antrag für finanzielle Unterstützung für Coachingkosten muss im Antragsformular begründet werden.

Inclusion Support (tatsächliche Kosten)

Hierunter fallen Kosten, die unmittelbar mit Aufwendungen für Teilnehmende mit geringeren Chancen und ihre Begleitpersonen, Betreuer und Entscheidungsträger bei Projektaktivitäten und -veranstaltungen verbunden sind (einschließlich gerechtfertigter Aufenthalts- und Reisekosten, sofern für diese Teilnehmenden keine Finanzhilfe in den Kategorien „Reisekosten“ und „individuelle Unterstützung“ beantragt wird). Diese Kosten werden zu 100% gefördert.

Außergewöhnliche Kosten (tatsächliche Kosten)

Gefördert werden hier Kosten für die Bereitstellung von Finanzsicherheiten, falls die nationale Agentur dies anfordert (80% der förderfähigen Kosten bei Finanzsicherheiten).

Zusätzliche Mittel für im Rahmen des Projekts durchgeführte Events

Eventsupport (Pauschale)

Kosten, die in Verbindung mit der Durchführung von nationalen, transnationalen und internationalen physischen Veranstaltungen stehen, werden mit EUR 100 pro Teilnehmer gefördert. Diese Budgetkategorie ist nicht für die Teilnahme von Mitarbeitern der teilnehmenden Organisation(en)/Mitgliedern der informellen Gruppe(n) junger Menschen und Betreuern vorgesehen, da die Teilnahme dieser Teilnehmenden an diesen Veranstaltungen durch die Budgetkategorie „Projektmanagement“ abgedeckt werden sollte.

Zusätzliche Mittel für im Rahmen des Projekts durchgeführte Mobilitätsaktivitäten

Reisekosten (Pauschale)

Hierbei handelt es sich um einen Zuschuss zu den Reisekosten, die den Teilnehmenden, einschließlich ihrer Begleitpersonen, Betreuer und Entscheidungsträger, für die Reise von ihrem Herkunftsort zum Ort der Projektaktivität oder der physischen Veranstaltung und zurück entstehen, unabhängig davon, ob es sich um eine nationale oder transnationale Reise handelt. Der Zuschuss errechnet sich auf Grundlage der Entfernung zwischen dem Entsendeort der Teilnehmenden und dem Austragungsort der Projektaktivität, die mittels des Distanzrechners der Europäischen Kommission berechnet wird. Sollten ab einer Distanz von 100 km klimaschonende Verkehrsmittel benutzt werden, gelten erhöhte Pauschalen (Green Travel).

Aufenthaltskosten (Individual Support)

Die Aufenthaltskosten im Zusammenhang mit Unterkunft und Verpflegung pro Tag und Person richten sich nach Zielland und Aufenthaltsdauer (z.B. EUR 51 pro Teilnehmer/in pro Tag in Österreich). Zusätzlich zur normalen Aufenthaltsdauer ist die Reisezeit vor und nach der Mobilität förderfähig – maximal 2 Tage beim Standardsatz für die Reisekosten, maximal 4 Tage sollten klimaschonende Verkehrsmittel benutzt werden.

Inclusion Support (Pauschale)

Die Organisation erhält eine Pauschale von EUR 100 pro Teilnehmer/in für Kosten in Verbindung mit der Organisation von Mobilitätsaktivitäten, an denen Teilnehmende mit geringeren Chancen beteiligt sind.

Außergewöhnliche Kosten (tatsächliche Kosten)

Gefördert werden können Kosten, die im Zusammenhang mit der Erteilung von Visa, Impfungen oder Aufenthaltsgenehmigungen stehen (100 Prozent der tatsächlichen Kosten).

Sind die Reisekosten deutlich höher als die Pauschalen oder entscheidet man sich für ein teureres umweltfreundlicheres Transportmittel (z. B. Zug), können Antragsteller/innen unter "Außergewöhnliche Kosten" bis zu 80 Prozent der Reisekosten von Teilnehmerinnen und Teilnehmern beantragen. Es muss bereits im Projektantrag nachgewiesen werden, dass die Reisekostenpauschale weniger als 70 Prozent der tatsächlichen Reisekosten abdeckt, um dies in Anspruch zu nehmen.