Antragstellung einer Fachkräftemobilität

Eine beteiligte Organisation aus einem Programmland stellt den Antrag im Namen aller Projektpartner bei der nationalen Agentur in ihrem Land. Anträge in Erasmus+ können nur online eingereicht werden. Alle Antragsteller und Partner müssen sich vor der Antragstellung einmalig im zentralen Portal des Erasmus+ Programmes registrieren und erhalten dabei eine Organisations-ID (OID).

Antragsfrist

1. Antragsfrist: abgelaufen

2. Antragsfrist 1. Oktober 2024, 12.00 Uhr (MEZ)

Die Europäische Kommission hat den Aufruf zur Einreichung eines Antrags für Fachkräftemobilitäten veröffentlicht. 

Zur Antragsstellung

Antragstellung

Das Online-Antragsformular (KA153-YOU)  finden Sie auf der Plattform Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps. Füllen Sie Ihren Antrag online aus und übermitteln sie diesen ausschließlich über das Online-Formular. Anträge, die per Post, Fax oder E-Mail übermittelt oder nach der Antragsfrist eingereicht werden, werden nicht akzeptiert.

Sollten Sie bereits begonnen haben einen Antrag auszufüllen, können Sie diesen nach Anmeldung auf der Plattform jederzeit unter dem Menüpunkt "Applications" bzw. "My Applications" aufrufen und weiter bearbeiten.

Nehmen Sie unsere Beratungen in Anspruch!

Für eine individuelle Projektberatung wenden Sie sich bitte an unsere Regionalstellen in jedem Bundesland.

Eine Übersicht zu den nächsten Info-Veranstaltungen finden Sie hier.

Webinare

Sollten Sie eines unserer Webinare verpasst haben, können Sie sich hier die Aufzeichnungen ansehen.

Aufzeichnung Erasmus+ KA1 im Bereich Jugend – Neuerungen im Programm 2021–2027