European University Alliances

Die „Europäischen Universitäten“ unterstützen eine systemische, strukturelle und nachhaltige transnationale Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Hochschuleinrichtungen in ganz Europa, die alle Aufgabenbereiche abdeckt: Bildung, Forschung, Innovation und Dienste für die Gesellschaft. Durch innovative und vielfältige Modelle langfristiger integrierter Zusammenarbeit fördern die Europäischen Universitäten gemeinsame europäische Werte und eine gestärkte europäische Identität. Sie unterstützen die Hochschuleinrichtungen dabei, ihre Qualität, Leistung, Attraktivität und internationale Wettbewerbsfähigkeit erheblich zu steigern.
Man unterscheidet zwei Förderschienen:
- Topic 1: Intensification of prior deep institutional transnational cooperation
Es werden bereits bestehende transnationale Hochschulallianzen für eine intensive institutionelle Zusammenarbeit unterstützt, darunter auch die „European Universities“, die 2019 ausgewählt wurden. Ziel ist es, auf der bisher erreichten institutionellen Zusammenarbeit aufzubauen und die Wirksamkeit dieser bestehenden Zusammenarbeit weiter zu vertiefen, zu intensivieren und auszuweiten, um der langfristigen Vision der "Europäischen Universitäten" näher zu kommen. Neue Hochschuleinrichtungen haben die Möglichkeit, sich diesen bestehenden Allianzen als vollwertige Partner anzuschließen.
- Topic 2: Development of new deep institutional transnational cooperation
Es werden Antragsteller unterstützt, die eine neue tiefgreifende institutionelle transnationale Zusammenarbeit in einer neuen "„European Universities" aufbauen wollen.
Ein Konsortium besteht aus mindestens drei Hochschulen aus mindestens drei verschiedenen förderbaren Staaten:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich Überseegebiete).
- Nicht-EU-Staaten: Drittstaaten, die mit dem Programm Erasmus+ assoziiert sind (einschließlich EWR), Staaten, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen zum Programm Erasmus+ verhandelt wird und in denen dieses Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (Liste der teilnehmenden Länder) und .
- Nicht-EU-Länder: Westliche Balkan-Drittländer, die nicht mit dem Programm assoziiert sind
Bitte entnehmen Sie weitere Regeln zur Teilnahme als Antragsteller, Partner oder assoziierter Partner dem Aufruf.
Ziele
- Gemeinsame Ziele für Topic 1 und Topic 2
- Förderung der europäischen Werte und Stärkung der europäischen Identität
- Verbesserung von Qualität, Leistung, Attraktivität und internationale Wettbewerbsfähigkeit
- Institutionalisierte Zusammenarbeit mit systemischer, struktureller und nachhaltiger Wirkung
- Entwicklung eines Ansatzes der die ganze Hochschule betrifft
- Mobilisierung aller Aufgaben der Hochschuleinrichtungen
- Verwirklichung der Ziele von EUA, ERA und EHEA
- Als Vorbilder fungieren
Laufzeit und Geförderte Kosten
- Laufzeit für Topic 1 und Topic 2
- 4 Jahre
- 4 Jahre
- Geförderte Kosten (Details: siehe Aufruf)
- Für Topic 1 und Topic 2 (je nach Anzahl der Partner im Konsortium):
3.240.000 – 14.400.000 Euro - Für Topic 1 mit Expansionsstrategie (je nach Anzahl der Partner am Ende der Förderung):
8.000.000 – 12.800.000 Euro
- Für Topic 1 und Topic 2 (je nach Anzahl der Partner im Konsortium):
Antragstellung
Die koordinierende Einrichtung reicht den Antrag bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) in Brüssel ein (zentrales Verfahren).
Die nächste Deadline zur Einreichung von Förderanträgen endet voraussichtlich im Jänner 2024. Der dazugehörige Aufruf wird im Herbst 2023 veröffentlicht.
Weitere Informationen finden Sie hier:
- Veröffentlichung des Aufruf für „European Universities“
- Webseite der EACEA
- Fördermöglichkeiten
- Webinar: The Funding & Tenders Portal for beginners
- Wie reicht man ein? (PDF)
- Online Manual
Zur Orientierung: Webinar zum vorangegangenen Aufruf 2022
Nehmen Sie unsere Beratungen in Anspruch!
Zur Information: Pilot-Aufruf für Joint European Degree Label bzw. European Legal Status aus dem Herbst 2022
alle ausklappenalle einklappen-
Inhalte und Ergebnisse
Die Europäische Kommission hatte aufgrund der gemachten Erfahrungen mit den Europäischen Universitäten einen Pilot-Aufruf mit zwei unterschiedlichen Themen veröffentlicht: Joint European Degree Label bzw. European Legal Status. Die Einreichfrist war der 6. Oktober 2022. Am 31.Jänner 2023 hat Mariya Gabriel, EU-Kommissarin für Innovation, Forschung, Kultur, Bildung und Jugend die Ergebnisse in einer Presseaussendung bekanntgegeben.
- Zum Topic 1 – Pilot a Joint European Degree Label wurden sechs Projekte, darunter das Projekt SMARTT - Screening, mapping, analyzing, recommending, transferring and transforming HE international programmes mit der Universität Salzburg als Partner und der AQ Austria als assoziiertem Partner, ausgewählt. Die Europäische Kommission unterstützt dabei die Entwicklung und Erprobung von europäischen Kriterien für die Verleihung eines gemeinsamen europäischen Abschlusses.
- Zum TOPIC 2 - Pilot institutionalised EU cooperation instruments to explore the feasibility for a possible European legal status for alliances of higher education institutions werden vier Projekte finanzieren. Das Ziel der Europäischen Kommission ist die Erprobung bestehender europäischer Instrumente zu unterstützen, um eine vertiefte, langfristige und flexible transnationale Zusammenarbeit zwischen Hochschuleinrichtungen zu erleichtern.
Die Projekte haben eine Laufzeit von jeweils einem Jahr und einem Budget von bis zu 200.000 Euro.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Presseaussendung der Ergebnisse von Mariya Gabriel
Liste der ausgewählten Projekte
Kurzüberblick und Hintergrundinformation zum Pilot-Aufruf
FTOP-Link zu den Antragsformularen und FAQ der Pilot-Aufrufs
Informative Webinar-Website der Europäischen Kommission zum Pilot-Aufruf
Direkter Link zur Aufzeichnung des Webinars der Europäischen Kommission