European University Alliances

Studierende an Tischen in Bibliothek von oben fotografiert © Pexels

Die „Europäischen Universitäten“ unterstützen eine systemische, strukturelle und nachhaltige transnationale Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Hochschuleinrichtungen in ganz Europa, die alle Aufgabenbereiche abdeckt: Bildung, Forschung, Innovation und Dienste für die Gesellschaft. Durch innovative und vielfältige Modelle langfristiger integrierter Zusammenarbeit fördern die Europäischen Universitäten gemeinsame europäische Werte und eine gestärkte europäische Identität. Sie unterstützen die Hochschuleinrichtungen dabei, ihre Qualität, Leistung, Attraktivität und internationale Wettbewerbsfähigkeit erheblich zu steigern.

Man unterscheidet zwei Förderschienen:

  • Topic 1: Intensification of prior deep institutional transnational cooperation

Es werden bereits bestehende transnationale Hochschulallianzen für eine intensive institutionelle Zusammenarbeit unterstützt, darunter auch die „European Universities“, die 2019 ausgewählt wurden. Ziel ist es, auf der bisher erreichten institutionellen Zusammenarbeit aufzubauen und die Wirksamkeit dieser bestehenden Zusammenarbeit weiter zu vertiefen, zu intensivieren und auszuweiten, um der langfristigen Vision der "Europäischen Universitäten" näher zu kommen. Neue Hochschuleinrichtungen haben die Möglichkeit, sich diesen bestehenden Allianzen als vollwertige Partner anzuschließen.

  • Topic 2: Development of new deep institutional transnational cooperation

Es werden Antragsteller unterstützt, die eine neue tiefgreifende institutionelle transnationale Zusammenarbeit in einer neuen "„European Universities" aufbauen wollen.

 

Ein Konsortium besteht aus mindestens drei Hochschulen aus mindestens drei verschiedenen förderbaren Staaten:

  • EU-Mitgliedstaaten (einschließlich Überseegebiete).
  • Nicht-EU-Staaten: Drittstaaten, die mit dem Programm Erasmus+ assoziiert sind (einschließlich EWR), Staaten, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen zum Programm Erasmus+ verhandelt wird und in denen dieses Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (Liste der teilnehmenden Länder) und .
  • Nicht-EU-Länder: Westliche Balkan-Drittländer, die nicht mit dem Programm assoziiert sind

Bitte entnehmen Sie weitere Regeln zur Teilnahme als Antragsteller, Partner oder assoziierter Partner dem Aufruf.

Ziele

  • Gemeinsame Ziele für Topic 1 und Topic 2
    • Förderung der europäischen Werte und Stärkung der europäischen Identität
    • Verbesserung von Qualität, Leistung, Attraktivität und internationale Wettbewerbsfähigkeit
    • Institutionalisierte Zusammenarbeit mit systemischer, struktureller und nachhaltiger Wirkung
    • Entwicklung eines Ansatzes der die ganze Hochschule betrifft
    • Mobilisierung aller Aufgaben der Hochschuleinrichtungen
    • Verwirklichung der Ziele von EUA, ERA und EHEA
    • Als Vorbilder fungieren

Laufzeit und Geförderte Kosten

  • Laufzeit für Topic 1 und Topic 2
    • 4 Jahre
       
  • Geförderte Kosten (Details: siehe Aufruf)
    • Für Topic 1 und Topic 2 (je nach Anzahl der Partner im Konsortium):
      3.240.000 – 14.400.000 Euro
    • Für Topic 1 mit Expansionsstrategie (je nach Anzahl der Partner am Ende der Förderung):
      8.000.000 – 12.800.000 Euro

Antragstellung

Die koordinierende Einrichtung reicht den Antrag bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) in Brüssel ein (zentrales Verfahren).

Die nächste Deadline zur Einreichung von Förderanträgen endet voraussichtlich im Jänner 2024. Der dazugehörige Aufruf wird im Herbst 2023 veröffentlicht.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Zur Orientierung: Webinar zum vorangegangenen Aufruf 2022

Folien der EACEA: European Universities – Information session for the 2022 Erasmus+ call for proposals (Stand: 14.12.2021)

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