Struktur

Key Actions

Das Programm Erasmus+ gliedert sich in drei Key Actions:

Key Action 1 – Lernmobilität von Einzelpersonen

Im Mittelpunkt steht die Mobilität – der Auslandsaufenthalt - von Lernenden, Lehrenden, Personal, jungen Menschen und Fachkräften in den Bereichen Bildung und Jugend. Dadurch soll eine positive und nachhaltige Wirkung für die Teilnehmer/innen und die teilnehmenden Organisationen erzielt werden. Mobilitätsprojekte können von im Bildungs- und Jugendbereich angesiedelten Organisationen eingereicht werden.

Key Action 2 – Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Institutionen

Unterstützt werden Projekte zur Zusammenarbeit zwischen Organisationen. Diese dienen dem Austausch von guter Praxis, dem Einsatz neuer Technologien, der Entwicklung von innovativen Lehr- und Lernmethoden sowie der Unterstützung von non-formalem Lernen und der Entwicklung von gemeinsamen Tools und Aktivitäten auf lokaler, regionaler, nationaler oder europäischer Ebene.

Key Action 3 – Unterstützung der Politikentwicklung und der politischen Zusammenarbeit

Gefördert werden die politische Zusammenarbeit sowie Aktivitäten zur Entwicklung neuer politischer Strategien, die auf EU-Ebene und auf Systemebene zu Modernisierung und Reformen in den Bereichen Bildung und Jugend führen können.

Welche Länder können an Erasmus+ Projekten teilnehmen?

  • EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer: Das Programm E+ steht den EU-Mitgliedstaaten zur Teilnahme offen. Darüber hinaus sind folgenden Drittstaaten mit dem Programm assoziiert und können uneingeschränkt an allen Aktionen teilnehmen: Norwegen, Island und Liechtenstein sowie Nordmazedonien, Türkei und Serbien.
  • Nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer: In ordnungsgemäß begründeten Fällen und im Interesse der Union können auch Einrichtungen aus anderen, nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern an Aktionen im Rahmen von Erasmus+ teilnehmen.