Budgetantrag für akkreditierte Institutionen
Berechtigt zur Einreichung eines Budgetantrags (KA121-SCH) sind ausschließlich Institutionen, die über eine Akkreditierung in der Schulbildung verfügen. Einzig die koordinierende Einrichtung eines nationalen Mobilitätskonsortiums reicht den Antrag bei der nationalen Agentur ein. Nicht-akkreditierte Institutionen haben die Möglichkeit, ein Kurzfristiges Projekt zu beantragen.
Antragsfrist
23. Februar 2022, 12:00 Uhr (MEZ)
Die Europäische Kommission hat den Aufruf zur Einreichung eines Budgetantrags für akkreditierte Einrichtungen veröffentlicht. Die Antragsformulare werden demnächst online abrufbar sein.
Projektstart: frühestens 1. Juni 2022
Unterlagen zur Antragstellung
Das Online-Antragsformular (KA121-SCH) steht auf der Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps Plattform der Europäischen Kommission zur Verfügung. Füllen Sie Ihren Antrag online aus und übermitteln sie diesen ausschließlich über das Online-Formular. Anträge, die per Post, Fax oder E-Mail übermittelt oder nach der Antragsfrist eingereicht werden, werden nicht akzeptiert.