Meine Akkreditierung
Auswahllisten
Die Auswahl wurde vorbehaltlich der erfolgreichen Zertifizierung der jeweiligen antragstellenden Organisation getroffen.
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach Übermittlung des Genehmigungs- bzw. Ablehnungsschreibens seitens des OeAD / Nationale Agentur für Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps können formale Einsprüche, die den Auswahlprozess betreffen, erhoben werden. Einsprüche sind beim OeAD schriftlich einzureichen.
Logo, Förderhinweis, Haftungsausschluss (Disclaimer)
Empfänger/innen von Fördermitteln der Europäischen Union (EU) sind verpflichtet, in allen Kommunikations- und Werbematerialien die EU-Flagge abzubilden und auf die im Rahmen der einschlägigen EU-Programme erhaltene Förderung hinzuweisen.
Nähere Informationen erhalten Sie hier auf der Website der Europäischen Kommission. Das Logo können Sie hier downloaden.
Förderhinweis und Haftungsausschluss (Disclaimer)
Sämtliche Mitteilungen oder Veröffentlichungen im Zusammenhang mit dem Projekt, die die Zuschussempfänger einzeln oder gemeinsam herausgeben, müssen ungeachtet ihrer Form und des Informationsträgers den Hinweis enthalten, dass ihr Inhalt allein die Meinung der Verfasserin bzw. des Verfassers wiedergibt und dass der OeAD und die Kommission nicht für die Nutzung der enthaltenen Informationen haftet:
"Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben."
oder:
"The European Commission support for the production of this publication does not constitute an endorsement of the contents which reflects the views only of the authors, and the Commission cannot be held responsible for any use which may be made of the information contained therein."
Leitfaden zur Kommunikation von Projekten
Die Fünf-Stufen-Anleitung der Europäischen Kommission unterstützt Projektträger/innen bei der Kommunikation ihrer Erasmus+ Aktivitäten.
Beneficiary-Module
Das Beneficiary-Module ist ein webbasiertes Verwaltungstool der Europäischen Kommission für Ihr Förderprojekt. Den aktuellen Leitfaden zur Verwendung des Tools finden Sie hier.
Mobilitätsprojekte für akkreditierte Einzeleinrichtungen
- Annex III Financial and Contractual Rules (260,0 KB)
- Annex IV Applicable Rates (181,4 KB)
Mobilitätsprojekte für akkreditierte Konsortien
- Annex III Financial and Contractual Rules (260,0 KB)
- Annex IV Applicable Rates (181,4 KB)
Programmleitfaden 2022
- Programmleitfaden 2022 (DE) (5,2 MB)
- Programmleitfaden 2022 Version 2 Corrigendum (EN) (3,9 MB)
Mobilitätsprojekte für akkreditierte Einzeleinrichtungen
- Annex I General Conditions Monobeneficiary (361,4 KB)
- Annex III Financial and Contractual Rules (253,1 KB)
- Annex IV Applicable Rates (180,6 KB)
Annex V: Learning Agreements
Mobilitätsprojekte für akkreditierte Konsortien
- Annex I General Conditions Multibeneficiary (399,4 KB)
- Annex III Financial and Contractual Rules (253,1 KB)
- Annex IV Applicable Rates (180,6 KB)