Antragstellung für Kurzfristige Projekte

Berechtigt zur Antragsstellung für ein kurzfristiges Projekt (KA122-SCH) sind ausschließlich Institutionen, die über keine Akkreditierung in der Schulbildung verfügen. Bitte beachten Sie die Liste der antragsberechtigten Institutionen.  Akkreditierte Institutionen stellen einen Budgetantrag.

Antragsfrist

Die Frist für die Einreichung von Anträgen für Kurzfristige Projekte ist abgelaufen. Wir informieren Sie hier über die nächste Antragsfrist, sobald diese feststeht.

Unterlagen zur Antragstellung

Das Online-Antragsformular (KA122-SCH) und einen Leitfaden zur Befüllung finden Sie auf der Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps Plattform.

Sollten Sie bereits begonnen haben einen Antrag auszufüllen, können Sie diesen nach Anmeldung auf der Plattform jederzeit unter dem Menüpunkt "Applications" bzw. "My Applications" aufrufen und weiter bearbeiten.

Info-Webinar: Kurzfristige Projekte (KA122) in Erasmus+ Schulbildung

Die Beantragung von Kurzfristigen Projekten (KA122) im Bereich Erasmus+ Schulbildung ist bis Februar 2024 wieder möglich. Das Webinar am 22.11.2023 informiert über Struktur und Ziele der Programmschiene, Teilnahmevoraussetzungen, Antragstellung und Serviceangebote rund um die Beantragung eines Kurzfristigen Projektes. Nach dem Vortrag stehen zuständige Mitarbeiter/innen der nationalen Agentur Erasmus+ für Fragen zur Verfügung.

Das Webinar findet via Zoom statt. Zur Anmeldung

Einzelberatungen

Vereinbaren Sie einen individuellen Online-Beratungstermin und besprechen Sie Ihre konkrete Projektidee mit Mitarbeiter/innen des Teams KA1 Schulbildung. Terminanfragen schicken Sie bitte an