Antragstellung für Kurzfristige Projekte

Berechtigt zur Antragsstellung für ein Kurzfristiges Projekt (KA122-ADU) sind ausschließlich Institutionen, die nicht über eine Akkreditierung in der Erwachsenenbildung verfügen. Akkreditierte Institutionen stellen einen Budgetantrag.

Antragsfrist

Die Frist für die Einreichung von Anträgen für Kurzfristige Projekte ist am 20. Februar 2024 abgelaufen. Die Antragstellung ist in dieser Aktion einmal jährlich möglich. Wir informieren Sie hier über die nächste Antragsfrist, sobald diese feststeht.

Unterlagen zur Antragstellung

Das Online-Antragsformular (Webform) und einen Leitfaden zur Befüllung finden Sie auf der  Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps Plattform der Europäischen Kommission.

Sollten Sie bereits begonnen haben einen Antrag auszufüllen, können Sie diesen nach Anmeldung auf der Plattform jederzeit unter dem Menüpunkt "Applications" bzw. "My Applications" aufrufen und weiter bearbeiten.

Einzelberatungen zu Ihrer konkreten Projektidee

Vereinbaren Sie einen individuellen Online-Beratungstermin, und besprechen Sie Ihre konkrete Projektidee mit Mitarbeiter/innen des Teams KA1 Erwachsenenbildung. Terminanfragen schicken Sie bitte an .

Webinare

Hier finden Sie laufend Präsentationsunterlagen und vorhandene Aufzeichnungen unserer Webinare.

AR 2024: Aufzeichnung des Infowebinars: Erasmus+ für die Erwachsenenbildungscommunity, 2024-01-31

AR 2024: Aufzeichnung des Infowebinars: KA1 Kurzfristige Projekte der Erwachsenenbildung (KA122), 2024-01-15