Antragstellung für Kurzfristige Projekte

Berechtigt zur Antragsstellung für ein Kurzfristiges Projekt (KA122-VET) sind ausschließlich Institutionen, die nicht über eine Akkreditierung in der Berufsbildung verfügen. Akkreditierte Institutionen stellen einen Budgetantrag.

Antragsfrist

Die Europäische Kommission hat den Aufruf zur Einreichung eines Antrags für Kurzfristige Projekte veröffentlicht:

  • 23. Februar 2023, 12:00 Uhr (MEZ), Projektstart: frühestens 1. Juni 2023

Zur Antragstellung  

Unterlagen zur Antragstellung

Die Online-Antragsformulare (KA122-VET) stehen zeitgerecht nach Veröffentlichung des Aufrufs auf der Plattform Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps zur Verfügung. Die Europäische Kommission hat auf ihrer Webseite Muster-Antragsformulare zur Ansicht hochgeladen.

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Eine Übersicht zu den nächsten Info-Veranstaltungen sowie Final Checks finden Sie hier.