Antragstellung für Akkreditierung

Antragsfrist

Die Europäische Kommission hat den Aufruf zur Einreichung eines Antrags zur Akkreditierung veröffentlicht:

  • 19. Oktober 2023, 12:00 Uhr (MEZ)

Zur Antragstellung  

Antragstellung für Akkreditierung in Erasmus+ 2021–2027

Antragsberechtigte Institutionen reichen den Antrag auf Akkreditierung bei der nationalen Agentur ihres Landes ein. Die antragstellende Institution muss mindestens zwei Jahre im jeweiligen Bildungsbereich tätig sein. Eine Institution kann eine Einzel-Akkreditierung oder eine Erasmus-Akkreditierung als Koordinator eines nationalen Mobilitätskonsortiums beantragen. Pro Antragsrunde darf jede Institution einmal im jeweiligen Bildungsbereich einen Antrag auf Akkreditierung einreichen. Bei Genehmigung ist die Akkreditierung für die gesamte Programmlaufzeit im Bereich Berufsbildung gültig.

Unterlagen zur Antragstellung

Die Antragsformulare und einen Leitfaden zur Befüllung finden Sie auf  der Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps Plattform der Europäischen Kommission.

Nehmen Sie unsere Beratungen in Anspruch!

Einzelberatungen

Um Sie für die Antragstellung zur Akkreditierung im Bereich Berufsbildung bestens zu informieren und vorzubereiten, bietet der OeAD von 2. Mai bis 15. September bilaterale Einzelberatungen an. Die Beratungen können online oder in Präsenz stattfinden. Für Anmeldungen oder weitere Informationen senden Sie uns bitte eine E-Mail an .

 

Von 18. September bis 13. Oktober werden Final Checks für die Akkreditierungsanträge im Bereich Berufsbildung angeboten.

 

Allgemeine Informationen zur Akkreditierung im Bereich Berufsbildung sowie detaillierte Infos zur Antragstellung finden Sie hier zusammengefasst:

Präsentation Akkreditierung Erasmus+ Berufsbildung