Geförderte Kosten

Die Förderung der Mobilitäten von Einzelpersonen basiert auf Pauschalen für Reise-, Aufenthalts- und Organisationskosten. Die Verwendung von umweltfreundlichen Verkehrsmitteln wird mit erhöhten Pauschalsätzen oder einer zusätzlichen Pauschale gefördert. Studierende mit geringeren Chancen erhalten eine zusätzliche monatliche Förderung. Darüber hinaus kann bei Bedarf auch die Erstattung von tatsächlichen Kosten für besondere Bedürfnisse beantragt werden.

Beträge und Details finden Sie im Programmleitfaden der jeweiligen Antragsrunde. Die Auszahlung der Zuschüsse für Studierende und Personal erfolgt durch die Hochschulen.

Reisekosten

Lehrende und administratives Hochschulpersonal sowie unter bestimmten Voraussetzungen Studierende und kürzlich Graduierte, die Aufenthalte in Partnerländern absolvieren, erhalten für einen Erasmus+ Aufenthalt zusätzlich zu den Aufenthaltskosten einen einmaligen Reisekostenzuschuss, der sich nach der Distanz zwischen Heimat- und Gasthochschule richtet. Bei Verwendung eines umweltfreundlichen Verkehrsmittels erhöht sich der Reisekostenzuschuss.

Neu: Ab dem Studienjahr 2024/25 erhalten auch alle Erasmus+ Studierenden einen einmaligen Reisekostenzuschuss.

Erhöhter Reisekostenzuschuss für umweltfreundliches Reisen

Ab einer Distanz von 100km erhalten Reisende erhöhte Pauschalen (zwischen 210 und 610 Euro pro Teilnehmer/in), wenn sie klimaschonende Verkehrsmittel für den größten Teil ihrer Reise verwenden. Klimaschonenden Verkehrsmittel sind u.a. Bus, Zug oder Carsharing.

Mehr Reisetage für umweltfreundliches Reisen

Studierende und junge Graduierte sowie Hochschulpersonal, die sich für umweltfreundliches Reisen entscheiden, erhalten, sofern zutreffend, zusätzliche individuelle Unterstützung für Reisetage im Umfang von bis zu 4 Tagen für eine Hin- und Rückfahrt.

Aufstockungsbetrag für Studierende und Graduierte

Studierende und junge Graduierte, die keine Reisekostenunterstützung erhalten, können sich für umweltfreundliches Reisen entscheiden. In diesem Fall erhalten sie einen einmaligen Zuschuss zur individuellen Unterstützung in Höhe von 50 EUR und, sofern zutreffend, zusätzliche individuelle Unterstützung für Reisetage im Umfang von bis zu 4 Tagen für eine Hin- und Rückfahrt.

Neu: Ab dem Studienjahr 2024/25 erhalten alle Erasmus+ Studierenden einen einmaligen Reisekostenzuschuss. Wird die Reise mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln zurücklegt erhöht sich dieser Zuschuss. Der einmalige Aufstockungsbetrag für die Verwendung von "grünen" Verkehrsmitteln findet dann keine Anwendung mehr.

Aufenthaltskosten

Studierende erhalten für Erasmus+ Studien- und Praktikumsaufenthalte einen monatlichen Zuschuss für Aufenthaltskosten, wobei unvollständige Monate tagesgenau abgerechnet werden. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem jeweiligen Gastland und der Aufenthaltsart. Studierende mit geringeren Chancen erhalten eine zusätzliche monatliche Förderung. Die Verwendung von umweltfreundlichen Verkehrsmitteln mit einer einmaligen Pauschale unterstützt.

Studierende, die eine Kurzzeitmobilität absolvieren oder an einem Blended Intensive Programm teilnehmen, erhalten eine einen Zuschuss, der auf Grundlage einer Tagespauschale berechnet wird. Die Reisetage können ebenfalls mit einer Pauschale abgegolten werden.

Lehrende und administratives Hochschulpersonal erhalten für einen Erasmus+ Aufenthalt einen auf Basis einer Tagespauschale errechneten Zuschuss für Aufenthaltskosten. Die Höhe der Pauschale richtet sich nach dem jeweiligen Gastland. An- und Abreise können mit Pauschalen für die Reisetage abgegolten werden. Zur Förderung einer umweltfreundlichen Reise können weitere Reisetage gefördert werden.

Inklusionsunterstützung

Teilnehmende, die mit Hindernissen für die Teilnahme in europäischen Projekten konfrontiert sind, können um Inklusionsunterstützung ansuchen. Bis zu 100 Prozent der tatsächlich angefallenen Kosten für die Teilnehmenden und gegebenenfalls ihre Begleitpersonen können erstattet werden, wenn die Institution den Bedarf nachvollziehbar begründet und die Kosten von der nationalen Agentur genehmigt wurden. Bei Bedarf können auch vorbereitende Besuche gefördert werden. Die Institution erhält zusätzlich eine Pauschale im Rahmen der Unterstützung von Maßnahmen zur Inklusion, die sich nach der Anzahl der Teilnehmenden mit Inklusionsunterstützung richtet.

Top-up für Studierende und Graduierte mit geringeren Chancen

Studierende mit geringeren Chancen erhalten zusätzlich zum regulären Erasmus+ Zuschuss ein monatliches Top-up. Dieses Top-up erhalten Studierende, die ihr(e) Kind(er) auf den Auslandsaufenthalt mitnehmen, Studierende mit Behinderung sowie Studierende mit chronischer Krankheit. (letztere sofern Mehrkosten anfallen).

Organisation der Mobilität

Jede Hochschule erhält pro durchgeführter Mobilität einen Pauschalbetrag zum Zweck der organisatorischen Unterstützung (OS-Mittel) in der Abwicklung von Erasmus+ Aufenthalten.

Hochschulen, die Blended Intensive Programmes durchführen, erhalten dafür ebenfalls eine Organisationspauschale pro Teilnehmer/in.

Nehmen Studierende und Hochschulperson mit Behinderung oder chronischer Krankheit am Programm teil, kann die entsendende Hochschule für die Vorbereitung dieser Mobilitäten einen zusätzlichen Pauschalbetrag erhalten.