Europäische lokale Veranstaltungen - Typ II
Mit dieser Aktion soll die Organisation von Sportveranstaltungen mit europäischer Dimension in den folgenden Bereichen unterstützt werden:
- ehrenamtliches Engagement im Sport
- soziale Inklusion durch Sport
- Kampf gegen Diskriminierung im Sport, Förderung der Geschlechtergleichstellung
- Förderung eines gesunden Lebensstils für alle
Der Schwerpunkt des Projekts muss auf einem dieser Ziele liegen. Das Projekt kann sich auch mit den anderen Zielen befassen, aber das Hauptziel muss klar erkennbar und im Vorschlag vorrangig sein.
Standardaktivitäten
Die EU-Finanzhilfe wird Organisationen gewährt, die für die Vorbereitung, Organisation und Nachbereitung von Sportveranstaltungen zuständig sind. Folgende Standardaktivitäten werden unterstützt (Liste nicht erschöpfend):
- Vorbereitung und Organisation der Veranstaltung
- Organisation von Bildungsaktivitäten für Sportler, Trainer, Organisatoren und Freiwillige im Vorfeld einer Veranstaltung
- Organisation von Aktivitäten am Rande der Sportveranstaltung (Konferenzen, Seminare)
- Schulung von Freiwilligen
- Durchführung von Aktivitäten mit nachhaltiger Wirkung (Bewertungen, Konzeption von Zukunftsplänen)
- Kommunikationsaktivitäten mit Bezug zum Thema der Veranstaltung
Die folgenden Sportveranstaltungen werden im Rahmen dieser Aktion nicht unterstützt:
- Von nationalen, europäischen oder internationalen Sportverbänden/-ligen regelmäßig durchgeführte Wettbewerbe (nationale, Europa- oder Weltmeisterschaften), es sei denn, die finanzielle Unterstützung wird für die Organisation von Nebenaktivitäten beantragt, die sich an große Bevölkerungsgruppen richten
Es bietet finanzielle Unterstützung für die Organisation europäischer lokaler Veranstaltungen in mehreren EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern. Mindestens sechs Organisationen nehmen daran teil. Es muss mindestens eine Veranstaltung pro Land stattfinden.
- Laufzeit: zwölf oder 18 Monate
- Förderhöhe: 300.000 Euro pro Projekt
Horizontale Prioritäten – Schwerpunkte der KA2 für alle Erasmus+ Sektoren
- Inklusion und Vielfalt
- Umwelt und Bekämpfung des Klimawandels
- Digitaler Wandel
- Gemeinsame Werte, zivilgesellschaftliches Engagement und Teilhabe
Förderfähige Einrichtungen
Erasmus+ fördert Kooperationspartnerschaften zwischen allen möglichen Einrichtungen, die in den Bereichen Bildung, Jugend, Sport oder anderen sozioökonomischen Sektoren agieren, ferner auch Einrichtungen mit sektorenübergreifender Ausrichtung (wie etwa Behörden, Einrichtungen für Anerkennung und Validierung, Sozialpartner, Handelsorganisationen, Beratungszentren, Kultur- und Sporteinrichtungen).
Wer kann einen Förderantrag stellen?
Jede in einem Programmland ansässige Einrichtung (juristische Person) kann die Förderung einer Kooperationspartnerschaft beantragen. Die koordinierende Einrichtung richtet den Förderantrag im Namen aller Projektpartner an die europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) in Brüssel. Zusätzlich können assoziierte Partner beteiligt sein, die keine Fördermittel aus dem Projekt erhalten. Sie können etwa die Projektergebnisse verbreiten helfen und zur nachhaltigen Wirkung beitragen.
Einzelpersonen können die Förderung einer Kooperationspartnerschaft nicht beantragen.