Mein laufendes Projekt

Innerhalb von 30 Kalendertagen nach postalischer Übermittlung des Genehmigungs- bzw. Ablehnungsschreibens seitens des OeAD / nationale Agentur für Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps können formale Einsprüche, die den Auswahlprozess betreffen, erhoben werden. Einsprüche sind beim OeAD schriftlich einzureichen.

Logo, Förderhinweis, Haftungsausschluss (Disclaimer)

Empfänger/innen von Fördermitteln der Europäischen Union (EU) sind verpflichtet, in allen Kommunikations- und Werbematerialien die EU-Flagge abzubilden und auf die im Rahmen der einschlägigen EU-Programme erhaltene Förderung hinzuweisen.

Nähere Informationen erhalten Sie hier auf der Website der Europäischen Kommission. Das Logo können Sie hier downloaden. 

Förderhinweis und Haftungsausschluss (Disclaimer)

Sämtliche Mitteilungen oder Veröffentlichungen im Zusammenhang mit dem Projekt, die die Zuschussempfänger einzeln oder gemeinsam herausgeben, müssen ungeachtet ihrer Form und des Informationsträgers den Hinweis enthalten, dass ihr Inhalt allein die Meinung der Verfasserin bzw. des Verfassers wiedergibt und dass der OeAD und die Kommission nicht für die Nutzung der enthaltenen Informationen haftet:

„Von der Europäischen Union finanziert. Die geäußerten Ansichten und Meinungen entsprechen jedoch ausschließlich denen des Autors bzw. der Autoren und spiegeln nicht zwingend die der Europäischen Union oder der OeAD-GmbH wider. Weder die Europäische Union noch die OeAD-GmbH können dafür verantwortlich gemacht werden.“

oder:

„Funded by the European Union. Views and opinions expressed are however those of the author(s) only and do not necessarily reflect those of the European Union or OeAD-GmbH. Neither the European Union nor the granting authority can be held responsible for them.“

Leitfaden zur Kommunikation von Projekten

Die Fünf-Stufen-Anleitung der Europäischen Kommission unterstützt Projektträger/innen bei der Kommunikation ihrer Erasmus+ Aktivitäten. 

Antragsrunde 2024

Antragsrunde 2023

Hier finden Sie Dokumente für die Durchführung von Mobilitätsprojekten für Studierende und Hochschulpersonal (KA131) der Antragsrunde 2023.

expand allcollapse all
  • Inter-institutional Agreement

    Die Europäische Kommission stellt auf ihrer Website Vorlagen  für das Inter-institutional Agreement zur Verfügung. Die Vorlagen befinden sich im unteren Teil der Webseite. Die Inter-institutional Agreements für Mobilität innerhalb der Programmländer sollen digital abgeschlossen werden. Die zur Verfügung gestellte Vorlage kann zur Vorbereitung der digitalen IIAs verwendet werden. Für Mobilität mit Partnerländern ist die dafür vorgesehene Vorlage zu verwenden.

    Learning Agreement

    Der Abschluss der Learning Agreements soll wo möglich für Studienaufenthalte innerhalb der Programmländer in Form eines digitalen Learning Agreements erfolgen. Learning Agreements für Praktikumsaufenthalte sowie für Studienaufenthalte in nicht mit dem Erasmus+ assozierten Ländern sind derzeit noch in Papierform auszustellen. Alle Vorlagen und die Guidelines für die LAs finden Sie auf der Website der EK. Die Dokumente befinden sich im unteren Teil der Webseite. 

    Mobility Agreement

    Die Vorlage für Lehr-und Fortbildungsaufenthalte finden Sie hier. 

Antragsrunde 2022

Hier finden Sie Dokumente für die Durchführung von Mobilitätsprojekten für Studierende und Hochschulpersonal (KA131) der Antragsrunde 2022.

expand allcollapse all
  • Inter-institutional Agreement

    Die Europäische Kommission stellt auf ihrer Website Vorlagen (die Vorlagen befinden sich im unteren Teil der Webseite) für das Inter-institutional Agreement zur Verfügung. Die Inter-institutional Agreements für Mobilität innerhalb der Programmländer sollen digital abgeschlossen werden - die zur Verfügung gestellte Vorlage kann zur Vorbereitung der digitalen IIAs verwendet werden. Für Mobilität mit Partnerländern ist die dafür vorgesehene Vorlage zu verwenden.

    Learning Agreement

    Der Abschluss der Learning Agreements soll wo bereits schon möglich für Studienaufenthalte innerhalb der Programmländer in Form eines elektronischen/digitalen Learning Agreements erfolgen. Die digitale Learning Agreement wird spätestens ab 2023 verpflichtend. Learning Agreements für Praktikumsaufenthalte sowie für Studienaufenthalte in nicht mit dem Erasmus+ assozierten Drittstaaten sind derzeit noch in Papierform auszustellen. Alle Vorlagen und die Guidelines für die LAs finden Sie auf der Webseite der EK (die Dokumente befinden sich im unteren Teil der Webseite). 

    Mobility Agreement

    Die Vorlage für Lehr-und Fortbildungsaufenthalte finden Sie hier. 

Antragsrunde 2021

Hier finden Sie Dokumente für die Durchführung von Mobilitätsprojekten für Studierende und Hochschulpersonal (KA131) der Antragsrunde 2021.

expand allcollapse all
expand allcollapse all

Webinare

expand allcollapse all
expand allcollapse all
expand allcollapse all
expand allcollapse all
expand allcollapse all

Safeguarding Policy

Die Safeguarding Policy des OeAD ist bei allen vom OeAD geförderten Aktivitäten und Veranstaltungen einzuhalten bzw. ihre Einhaltung über entsprechende Maßnahmen sicherzustellen.