Antragstellung für Kurzfristige Projekte
Berechtigt zur Antragsstellung für ein Kurzfristiges Projekt (KA122-VET) sind ausschließlich Institutionen, die nicht über eine Akkreditierung in der Berufsbildung verfügen. Akkreditierte Institutionen stellen einen Budgetantrag.
Antragsfrist
Die Frist für die Einreichung von Anträgen für Kurzfristige Projekte ist am 23. Februar 2022 abgelaufen. Die Antragstellung ist in dieser Aktion einmal jährlich möglich. Wir informieren Sie hier über die nächste Antragsfrist, sobald diese feststeht.
Unterlagen zur Antragstellung
Die Online-Antragsformulare (KA122-VET) stehen zeitgerecht nach Veröffentlichung des Aufrufs auf der Plattform Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps zur Verfügung. Die Europäische Kommission hat auf ihrer Webseite Muster-Antragsformulare zur Ansicht hochgeladen.
Nehmen Sie unsere Beratungen in Anspruch!
Eine Übersicht zu den nächsten Info-Veranstaltungen sowie Final Checks finden Sie laufend hier.
Final Checks
Eine Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich.
Um Sie bei der Vorbereitung Ihrer Projektvorschläge bestmöglich zu unterstützen, führen wir online Final Checks für Antragsteller/innen durch. Bei den Final Checks handelt es sich um Einzelberatungen zu spezifischen Fragen Ihres Antrags.
Termine können für den Zeitraum von 31.01.-18.02.2022 vereinbart werden.
Ihre verbindliche Anmeldung - gerne mit Angabe möglicher Zeitfenster - schicken Sie bitte an berufsbildung@oead.at bis spätestens 11.02.2022.
Für die Beratung steht eine halbe Stunde zur Verfügung.
Beachten Sie, dass der Final Check nur für KA1 Kurzfristige Projekte ist.
Webinare
Infowebinar: Erasmus+ Berufsbildung - KA 122 Kurzfristige Projekte
27.1.2022, 15:00-16:00
Nähere Informationen und Anmeldelink finden Sie hier.
Aufzeichnung Webinar Erasmus+ Short-Term und Standard Projects, 2021-04-12