Antragstellung für Akkreditierung

Antragsfrist

1. Oktober 2024, 12:00 Uhr (MEZ) 

Die Europäische Kommission hat den Aufruf zur Einreichung eines Antrags zur Akkreditierung veröffentlicht. 

Zur Antragsstellung

Antragstellung für Akkreditierung in Erasmus+ 2021–2027

Antragsberechtigte Institutionen reichen den Antrag auf Akkreditierung bei der nationalen Agentur ihres Landes ein. Die antragstellende Institution muss mindestens zwei Jahre im jeweiligen Bildungsbereich tätig sein. Eine Institution kann eine Einzel-Akkreditierung oder eine Erasmus-Akkreditierung als Koordinator eines nationalen Mobilitätskonsortiums beantragen. Pro Antragsrunde darf jede Institution einmal im jeweiligen Bildungsbereich einen Antrag auf Akkreditierung einreichen. Bei Genehmigung ist die Akkreditierung für die gesamte Programmlaufzeit im Bereich Berufsbildung gültig.

Unterlagen zur Antragstellung

Die Antragsformulare und einen Leitfaden zur Befüllung finden Sie auf  der Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps Plattform der Europäischen Kommission.

Einzelberatungen

Um Sie bei der Vorbereitung Ihres Akkreditierungsantrages im Bereich Berufsbildung (KA120-VET) bestmöglich zu unterstützen, führen wir Final Checks für Antragsteller/innen durch. Bei den Final Checks handelt es sich um Online-Einzelberatungen zu konkret ausgearbeiteten Budgetanträgen.

Final-Check-Termine werden rechtzeitig vor der nächsten Antragsfrist bekanntgegeben.

 

Allgemeine Informationen zur Akkreditierung im Bereich Berufsbildung sowie detaillierte Infos zur Antragstellung finden Sie hier zusammengefasst:

Präsentation Akkreditierung Erasmus+ Berufsbildung