Allianzen für Innovation

Bedienung eines Mischpults in Nahaufnahme © OeAD/Gianmaria Gava

Allianzen für Innovation zählen zu den Innovationspartnerschaften. Diese unterstützen Projekte, die auf europäischer Ebene systemische Wirkung entfalten und erforderliche Kapazitäten haben, um ihre Ergebnisse auf europäischer Ebene einzusetzen bzw. in einen anderen thematischen oder geografischen Kontext zu übertragen.

Die Aktion wird von der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur EACEA in Brüssel betreut (zentrales Verfahren).

Allianzen für Innovation sollen die Innovationskraft Europas stärken. Mittels Zusammenarbeit und Wissensaustausch zwischen Hochschulbildung, beruflicher Aus- und Weiterbildung und dem breiteren sozioökonomischen Umfeld, einschließlich der Forschung, sind sie ein Motor für Innovation.

Sie treiben auch das Angebot neuer Fertigkeiten voran und reagieren auf Qualifikationsdefizite. Dazu entwickeln sie neue Curricula für Hochschulbildung und Berufsbildung und unterstützen Initiativgeist und unternehmerisches Denken in der EU.

Ziele der Aktion

Allianzen für Innovation sollen ein schlüssiges und umfassendes Set sektoraler und sektorenübergreifender Aktivitäten umsetzen, welche an künftige Wissensentwicklungen EU-weit angepasst werden können.

Der Fokus liegt auf digitalen Fertigkeiten. Zudem werden durch den Übergang zu grüner bzw. Kreislaufwirtschaft veränderte Qualifikationen und nationale Curricula benötigt, um den wachsenden beruflichen Bedarf an grünen Kompetenzen und nachhaltiger Entwicklung zu decken. Eine Einrichtung kann sich für eines oder beide nachfolgenden Lose bewerben (und in mehrere Anträge involviert sein).

Los 1 – Allianzen für Bildung und Unternehmen

In diesen transnationalen ergebnisorientierten Projekten kooperieren Partner mit gemeinsamen Zielen zur Förderung von Innovation, neuen Fertigkeiten, Initiativgeist und unternehmerischem Denken. Im Fokus stehen gesellschaftliche und wirtschaftliche Herausforderungen, wie Klimawandel, demografischer Wandel, Digitalisierung, das Aufkommen neuer disruptiver (Deep-Tech-)Technologien wie künstliche Intelligenz und rasche Änderungen der Beschäftigungsverhältnisse bedingt durch soziale lnnovation und Widerstandsfähigkeit von Gemeinschaften sowie Arbeitsmarktinnovation.

Los 2 – Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung (Umsetzung der "Blaupause")

Diese erstellen neue strategische Ansätze und Kooperationen für konkrete Lösungen zur Kompetenzentwicklung in bestimmten Wirtschaftssektoren oder Bereichen, die eine wichtige Maßnahme der europäischen Kompetenzagenda für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz, den Kompetenzpakt umsetzen.

Zentrale Anliegen sind konkrete Maßnahmen auf EU-Ebene für Weiterbildung und Umschulung der Arbeitskräfte bzw. Antworten auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarkts für den grünen und digitalen Wandel sowie nationale, regionale und lokale Strategien für Kompetenzen und Wachstum. Mit ihren Ergebnissen, wie z. B. Daten zu sektoralen Kompetenzen, Berufsprofilen, Qualifikationsstrategien, Ausbildungsprogrammen und langfristiger Planung auf Branchenebene, leisten Allianzen aus Los 2 einen wichtigen Beitrag zur Arbeit der großen ökosystembasierten Partnerschaften des Kompetenzpakts.

Allianzen aus Los 2 bieten durch kurzfristige Interventionen und langfristige Strategien Lösungen für Qualifikationslücken am Arbeitsmarkt, welche Wachstum, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit bestimmter Branchen hemmen. Diese Allianzen werden in den 14 industriellen Ökosystemen der neuen Industriestrategie für Europa umgesetzt.

Sie unterstützen die Erstellung länderübergreifender Inhalte und Methoden für Aus- und Weiterbildung zur raschen Aufnahme auf regionaler und lokaler Ebene und für neu entstehende Berufe.

Zusammensetzung, Laufzeit, Förderhöhe

Allianzen für Innovation unterscheiden zwei verschiedene Förderschienen:

Los 1 – Allianzen für Bildung und Unternehmen

  • Laufzeit: 2 oder 3 Jahre
  • Förderhöhe: max. 1 Mio. oder max. 1,5 Mio. Euro pro Projekt
  • Ein Konsortium besteht aus mindestens 8 Partnern aus mindestens 4 Programmländern, darunter:
    • Mindestens 3 Anbieter im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, davon mindestens eine Hochschule und ein Berufsbildungsanbieter
    • Mindestens 3 Arbeitsmarktakteure, wie Unternehmen, Kammern, Gewerkschaften oder Handelsverbände

Los 2 – Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung

  • Laufzeit: 4 Jahre
  • Förderhöhe: max. 4 Mio. Euro pro Projekt
  • Ein Konsortium besteht aus mindestens 12 Partnern aus mindestens 8 Programmländern, darunter:
    • Mindestens 5 Anbieter im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, davon mindestens eine Hochschule und ein Berufsbildungsanbieter
    • Mindestens 5 Arbeitsmarktakteure, wie Unternehmen, Kammern, Gewerkschaften oder Handelsverbände

Wer kann einen Förderantrag stellen?

Antragsteller sind in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässige Einrichtungen (juristische Personen).

Förderfähige Einrichtungen

Als Partner kommen auch Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern in Betracht, sofern ihre Beteiligung einen wesentlichen Mehrwert für das Projekt darstellt.

Beispiele förderfähiger Einrichtungen für Los 1 und Los 2 finden Sie im aktuellen Programmleitfaden.