Antragstellung für KA130 und KA131
Antragsberechtigt in der Aktion KA131 sind Hochschulen mit gültiger Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) oder Konsortien, die einen Antrag im Namen einer Gruppe von Hochschulen stellen. Anträge können einmal jährlich gestellt werden.
Für die Koordination eines Erasmus+ Konsortiums benötigt die betreffende Einrichtung eine Akkreditierung. Anträge zur Akkreditierung als Hochschulkonsortium (KA130) können einmal jährlich gestellt werden. Die Akkreditierung wird für die gesamte Laufzeit des Erasmus+ Programms verliehen. Es ist möglich gleichzeitig mit dem Akkreditierungsantrag einen Antrag in der Aktion KA131 einzureichen.
Antragsfrist
Die Frist für die Einreichung von Anträgen in den Aktionen KA130 und KA131 ist am 23. Februar 2023 abgelaufen. Die Antragstellung ist in diesen Aktionen einmal jährlich möglich. Wir informieren Sie hier über die nächste Antragsfrist, sobald diese feststeht.
Unterlagen zur Antragstellung
Die Antragsformulare und einen Leitfaden zur Befüllung finden Sie auf der Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps Plattform der Europäischen Kommission.
Tipp: Öffnen Sie das Antragsformular nicht direkt im Browser, sondern speichern Sie das Formular auf dem Laufwerk Ihres Computers. Öffnen Sie anschließend das lokal gespeicherte Formular zur weiteren Bearbeitung. Technische Hilfestellung zum Antragsformular finden Sie im Leitfaden "Technical Guidelines for eForms".
Erasmus+ Mobilitätskonsortium
Erasmus+ Mobilitätsaktivitäten werden in der Regel von einzelnen Hochschulen abgewickelt. Alternativ können diese aber auch von einem Konsortium koordiniert werden. Der Koordinator des Konsortiums verwaltet dabei Erasmus+ Mobilitäten für mehrere Hochschulen. Dieser kann entweder eine Hochschule, oder aber auch ein anderer Institutionstyp, etwa ein Unternehmen, eine Forschungseinrichtung oder ein Verein sein. In einem gemeinsamen Vertrag regeln die Partner eines Konsortiums alle finanziellen und administrativen Aufgaben.
Für die Koordination eines Erasmus+ Konsortiums benötigt die betreffende Einrichtung eine Akkreditierung. Anträge können einmal jährlich zur Antragsfrist gestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um den Antrag zur Akkreditierung von Konsortien aus dem Hochschulbereich handelt. Die koordinierende Einrichtung des Konsortiums muss auch einen Antrag für einen Mobilitätsprojekt im Hochschulbereich stellen (siehe oben), um Mobilitätsaktivitäten durchführen zu können.
Webinare
Am 24. Jänner 2023 informierten wir Sie in einem Webinar über die Antragsrunde 2023 in den Aktionen KA130 und KA131.
Aufzeichnung des Webinars: Erasmus+ KA130 und KA131 Antragsrunde 2023
- Webinar zur Antragsrunde KA130 und KA131 Call 2023 (1.015,2 KB)
- KA131 Mobilitätsaktivitäten im Überblick (262,5 KB)
Am 01. Februar 2023 fand Informationswebinar über Blended Intensive Programmes in der Antragsrunde 2023 statt.
Präsentation Erasmus+ BIP - Informationswebinar zur Antragsrunde 2023
Aufzeichnung des Webinars: Erasmus+ BIP - Informationswebinar zur Antragsrunde 2023
Final Checks für Anträge zur Akkreditierung eines Mobilitätskonsortiums
Final Checks sind Online-Einzelberatungen zu konkret ausgearbeiteten Projektanträgen im Ausmaß von etwa einer Stunde. Im Bereich KA1 – Mobilität im Hochschulbereich bieten wir diese Form der Beratung für Antragsteller/innen an, die planen einen Antrag auf Akkreditierung eines Erasmus+ Mobilitätskonsortiums einzureichen. Wenn Sie eine Online-Einzelberatung für Ihren Akkreditierungsantrag in Anspruch nehmen möchten, wenden Sie sich bitte an hochschulbildung@oead.at.