Meine Akkreditierung
Auswahllisten
Die Auswahl wurde vorbehaltlich der erfolgreichen Zertifizierung der jeweiligen antragstellenden Organisation getroffen.
- Genehmigungsliste KA120 Antragsrunde 2022 (123,7 KB)
- Genehmigungsliste KA120 Antragsrunde 2021 (124,0 KB)
- Genehmigungsliste KA120 Antragsrunde 2020 (138,9 KB)
- Auswahlliste 2021 KA121 Budgetantrag – Erwachsenenbildung (144,2 KB)
- Auswahlliste 2022 KA121 Budgetantrag – Erwachsenenbildung (128,1 KB)
- Auswahlliste 2023 KA121 Budgetantrag – Erwachsenenbildung (147,1 KB)
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach Übermittlung des Genehmigungs- bzw. Ablehnungsschreibens seitens des OeAD / Nationale Agentur für Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps können formale Einsprüche, die den Auswahlprozess betreffen, erhoben werden. Einsprüche sind beim OeAD schriftlich einzureichen.
Logo, Förderhinweis, Haftungsausschluss (Disclaimer)
Empfänger/innen von Fördermitteln der Europäischen Union (EU) sind verpflichtet, in allen Kommunikations- und Werbematerialien die EU-Flagge abzubilden und auf die im Rahmen der einschlägigen EU-Programme erhaltene Förderung hinzuweisen.
Nähere Informationen erhalten Sie hier auf der Website der Europäischen Kommission. Das Logo können Sie hier downloaden.
Förderhinweis und Haftungsausschluss (Disclaimer)
Sämtliche Mitteilungen oder Veröffentlichungen im Zusammenhang mit dem Projekt, die die Zuschussempfänger einzeln oder gemeinsam herausgeben, müssen ungeachtet ihrer Form und des Informationsträgers den Hinweis enthalten, dass ihr Inhalt allein die Meinung der Verfasserin bzw. des Verfassers wiedergibt und dass der OeAD und die Kommission nicht für die Nutzung der enthaltenen Informationen haftet:
„Von der Europäischen Union finanziert. Die geäußerten Ansichten und Meinungen entsprechen jedoch ausschließlich denen des Autors bzw. der Autoren und spiegeln nicht zwingend die der Europäischen Union oder der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) wider. Weder die Europäische Union noch die EACEA können dafür verantwortlich gemacht werden.“
oder:
„Funded by the European Union. Views and opinions expressed are however those of the author(s) only and do not necessarily reflect those of the European Union or the European Education and Culture Executive Agency (EACEA). Neither the European Union nor EACEA can be held responsible for them.“
Leitfaden zur Kommunikation von Projekten
Die Fünf-Stufen-Anleitung der Europäischen Kommission unterstützt Projektträger/innen bei der Kommunikation ihrer Erasmus+ Aktivitäten.
Beneficiary-Module
Das Beneficiary-Module ist ein webbasiertes Verwaltungstool der Europäischen Kommission für Ihr Förderprojekt. Den aktuellen Leitfaden zur Verwendung des Tools finden Sie hier.
Mobilitätsprojekte für akkreditierte Einzeleinrichtungen
- Annex III Financial and Contractual Rules (260,0 KB)
- Annex IV Applicable Rates (181,4 KB)
Mobilitätsprojekte für akkreditierte Konsortien
- Annex III Financial and Contractual Rules (260,0 KB)
- Annex IV Applicable Rates (181,4 KB)
Programmleitfaden 2022
- Programmleitfaden 2022 (DE) (5,2 MB)
- Programmleitfaden 2022 Version 2 Corrigendum (EN) (3,9 MB)
Mobilitätsprojekte für akkreditierte Einzeleinrichtungen
- Annex I General Conditions Monobeneficiary (361,4 KB)
- Annex III Financial and Contractual Rules (253,1 KB)
- Annex IV Applicable Rates (180,6 KB)
Annex V: Learning Agreements
Mobilitätsprojekte für akkreditierte Konsortien
- Annex I General Conditions Multibeneficiary (399,4 KB)
- Annex III Financial and Contractual Rules (253,1 KB)
- Annex IV Applicable Rates (180,6 KB)