Antragstellung für Kooperationspartnerschaften

Einzig die koordinierende Einrichtung reicht den Antrag bei der nationalen Agentur ihres Landes ein.

Antragsfrist

5. März 2024, 12:00 Uhr (MEZ)

Die Europäische Kommission hat den Aufruf zur Einreichung eines Antrags für Kooperationspartnerschaften veröffentlicht. Das Antragsformular wird in Kürze online abrufbar sein.

Unterlagen zur Antragstellung

Das Online-Antragsformular (Webform) und einen Leitfaden zur Befüllung finden Sie auf der  Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps Plattform der Europäischen Kommission.

Sollten Sie bereits begonnen haben einen Antrag auszufüllen, können Sie diesen nach Anmeldung auf der Plattform jederzeit unter dem Menüpunkt "Applications" bzw. "My Applications" aufrufen und weiter bearbeiten.

Einzelberatungen zu Ihrer konkreten Projektidee

Vereinbaren Sie einen individuellen Online-Beratungstermin, und besprechen Sie Ihre konkrete Projektidee mit Mitarbeiter/innen des Teams KA2 Hochschulbildung. Terminanfragen schicken Sie bitte an .

Webinare

  • Antragsrunde 2022: KA2: Was ist neu? Finanzierungslogik etc. für Kleinere und Kooperationspartnerschaften4.2.2022, Zur Aufzeichnung

Final Checks

  • Final Checks sind Online-Einzelberatungen zu konkret ausgearbeiteten Projektanträgen im Ausmaß von knapp einer Stunde.
  • Termine für geplante Antragstellungen von Cooperation Partnerships im Bereich Hochschulbildung (KA220-HED): nach Vereinbarung grundsätzlich laufend
  • Ihre verbindliche Anmeldung – gerne mit Angabe möglicher Zeitfenster – schicken Sie bitte an bis spätestens fünf Werktage vor dem jeweiligen Beratungstermin.
  • Ihren Antragsentwurf schicken Sie bitte ebenfalls spätestens fünf Werktage vor dem Beratungstermin an , andernfalls ist keine zielführende Beratung möglich.