Antragstellung für Kleinere Partnerschaften

Einzig die koordinierende Einrichtung reicht den Antrag bei der nationalen Agentur ihres Landes ein.

Antragsfrist

Die Europäische Kommission hat den Aufruf zur Einreichung eines Antrags für Kleinere Partnerschaften veröffentlicht:

  • 1. Antragsfrist: abgelaufen
  • 2. Antragfrist: 4. Oktober 2023, 12:00 Uhr (MEZ), Projektstart: frühestens 1. Jänner 2024

Zur Antragstellung  

Unterlagen zur Antragstellung

Das Online-Antragsformular (Webform) und einen Leitfaden zur Befüllung finden Sie auf der Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps Plattform der Europäischen Kommission.

Sollten Sie bereits begonnen haben einen Antrag auszufüllen, können Sie diesen nach Anmeldung auf der Plattform jederzeit unter dem Menüpunkt "Applications" bzw. "My Applications" aufrufen und weiter bearbeiten

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Einzelberatungen zu Ihrer konkreten Projektidee

Vereinbaren Sie einen individuellen Beratungstermin, und besprechen Sie Ihre konkrete Projektidee mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Teams KA2 – Schulbildung. Terminanfragen schicken Sie bitte an .