Antragstellung für Kleinere Partnerschaften

Einzig die koordinierende Einrichtung reicht den Antrag bei der nationalen Agentur ihres Landes ein.

Antragsfrist

Die Europäische Kommission hat den Aufruf zur Einreichung eines Antrags für Kleinere Partnerschaften veröffentlicht. Das Antragsformular wird in Kürze online abrufbar sein.

1. Antragsfrist: 5. März 2024, 12:00 Uhr (MEZ)

2. Antragsfrist: 1. Oktober 2024, 12:00 Uhr (MEZ)

Unterlagen zur Antragstellung

Das Online-Antragsformular (Webform) und einen Leitfaden zur Befüllung finden Sie auf der  Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps Plattform der Europäischen Kommission.

Sollten Sie bereits begonnen haben einen Antrag auszufüllen, können Sie diesen nach Anmeldung auf der Plattform jederzeit unter dem Menüpunkt "Applications" bzw. "My Applications" aufrufen und weiter bearbeiten.

Beratungen

Von 19. bis 26. September werden Final Checks für Anträge in der Aktionsschiene Kleinere Partnerschaften angeboten. Eine Anmeldung ist via schulbildung@oead.at möglich.

Einzelberatungen zu Ihrer konkreten Projektidee

Vereinbaren Sie einen individuellen Beratungstermin, und besprechen Sie Ihre konkrete Projektidee mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Teams KA2 – Schulbildung. Terminanfragen schicken Sie bitte an .

Webinare

  • Antragsrunde 2022: KA2: Was ist neu? Finanzierungslogik etc. für Kleinere und Kooperationspartnerschaften4.2.2022, Zur Aufzeichnung
  • Antragsrunde 2021: "Erasmus+ Partnerships for Cooperation" (bereichsübergreifend für KA2), 9.4.2021, Zur Aufzeichnung