Antragstellung für Kleinere Partnerschaften

Einzig die koordinierende Einrichtung reicht den Antrag bei der nationalen Agentur ihres Landes ein.

Bitte beachten: Die Einrichtung darf pro Antragsrunde insgesamt an höchstens 10 Anträgen in der Aktion Kleinere Partnerschaften beteiligt sein, darunter maximal 1x als Koordinator.

Antragsfrist

Die Europäische Kommission hat den Aufruf zur Einreichung eines Antrags für Kleinere Partnerschaften veröffentlicht:

1. Antragsfrist: abgelaufen

2. Antragsfrist: 1. Oktober 2024, 12:00 Uhr (MEZ)

Zur Antragstellung  

Unterlagen zur Antragstellung

Das Online-Antragsformular (Webform) und einen Leitfaden zur Befüllung finden Sie auf der  Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps Plattform der Europäischen Kommission.

Sollten Sie bereits begonnen haben einen Antrag auszufüllen, können Sie diesen nach Anmeldung auf der Plattform jederzeit unter dem Menüpunkt "Applications" bzw. "My Applications" aufrufen und weiter bearbeiten.

Einzelberatungen zu Ihrer konkreten Projektidee

Vereinbaren Sie einen individuellen Beratungstermin, und besprechen Sie Ihre konkrete Projektidee mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Teams KA2 – Schulbildung. Terminanfragen schicken Sie bitte an .

Webinare

  • Antragsrunde 2022: KA2: Was ist neu? Finanzierungslogik etc. für Kleinere und Kooperationspartnerschaften4.2.2022, Zur Aufzeichnung
  • Antragsrunde 2021: "Erasmus+ Partnerships for Cooperation" (bereichsübergreifend für KA2), 9.4.2021, Zur Aufzeichnung

Final Checks

Vom 05. bis 23. Februar 2024 werden Final Checks für Anträge in der Aktionsschiene Kleinere Partnerschaften angeboten.

Final Checks sind Einzelberatungen zu Ihrem Projektantrag, Dauer ca. 50 Minuten -  in der Regel online.

Spätestens 5 Werktage vor Ihrem gewünschten Beratungstermin schicken Sie bitte an :

  • Ihre verbindliche Anmeldung mit gewünschtem Zeitfenster
  • Ihren möglichst weit ausgearbeiteten Projektantrag (pdf des Antragsformulars)

Basierend darauf klären wir bei der Beratung Ihre konkreten Fragen.