Antragstellung für Akkreditierung

Antragsfrist

1. Oktober 2024, 12:00 Uhr (MEZ) 

Die Europäische Kommission hat den Aufruf zur Einreichung eines Antrags zur Akkreditierung veröffentlicht. 

Zur Antragsstellung

Antragstellung für Akkreditierung in Erasmus+ 2021–2027

Antragsberechtigte Institutionen reichen den Antrag auf Akkreditierung bei der nationalen Agentur ihres Landes ein. Die antragstellende Institution muss mindestens zwei Jahre im jeweiligen Bildungsbereich tätig sein. Eine Institution kann eine Einzel-Akkreditierung oder eine Erasmus-Akkreditierung als Koordinator eines nationalen Mobilitätskonsortiums beantragen. Pro Antragsrunde darf jede Institution einmal im jeweiligen Bildungsbereich einen Antrag auf Akkreditierung einreichen. Bei Genehmigung der Akkreditierung ist die Akkreditierung für die gesamte Programmlaufzeit im Bereich Erwachsenenbildung gültig.

Unterlagen zur Antragstellung

Das Online-Antragsformular (Webform) und einen Leitfaden zur Befüllung finden Sie auf der  Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps Plattform der Europäischen Kommission.

Sollten Sie bereits begonnen haben einen Antrag auszufüllen, können Sie diesen nach Anmeldung auf der Plattform jederzeit unter dem Menüpunkt "Applications" bzw. "My Applications" aufrufen und weiter bearbeiten.

Einzelberatungen

Vereinbaren Sie einen individuellen Online-Beratungstermin und besprechen Sie Ihre konkrete Idee mit Mitarbeiter/innen des Teams KA1 Erwachsenenbildung. Terminanfragen schicken Sie bitte an .

Webinare

Hier finden Sie laufend Präsentationsunterlagen und vorhandene Aufzeichnungen unserer Webinare.

Aufzeichnung des Infowebinars: Erasmus+ für die Erwachsenenbildungscommunity, 31.01.2024

Aufzeichnung des Webinars: Akkreditierung in Erasmus+ Erwachsenenbildung, 14.09.2023