Antragstellung Jugendbegegnungen

Förderfähige Antragssteller/innen

Berechtigt zur Antragsstellung für eine Jugendbegegnung sind:

  • gemeinnützige Organisationen oder Einrichtungen
  • Nichtregierungsorganisationen (NROs)
  • europäische Jugend-NROs
  • soziale Unternehmen
  • öffentliche Einrichtungen auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene
  • Unternehmen in gesellschaftlicher Verantwortung (CSR)
  • sowie informelle Gruppen junger Menschen

Antragsfrist

1. Antragsfrist: abgelaufen

2. Antragsfrist 1. Oktober 2024, 12.00 Uhr (MEZ)

Die Europäische Kommission hat den Aufruf zur Einreichung eines Antrags für Jugendbegegnungen veröffentlicht. 

Zur Antragsstellung

Antragstellung

Das Online-Antragsformular (KA152-YOU) finden Sie auf der Plattform Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps. Füllen Sie Ihren Antrag online aus und übermitteln sie diesen ausschließlich über das Online-Formular. Anträge, die per Post, Fax oder E-Mail übermittelt oder nach der Antragsfrist eingereicht werden, werden nicht akzeptiert.

Sollten Sie bereits begonnen haben einen Antrag auszufüllen, können Sie diesen nach Anmeldung auf der Plattform jederzeit unter dem Menüpunkt "Applications" bzw. "My Applications" aufrufen und weiter bearbeiten.

Nehmen Sie unsere Beratungen in Anspruch!

Für eine individuelle Projektberatung wenden Sie sich bitte an unsere Regionalstellen in jedem Bundesland.

Eine Übersicht zu den nächsten Info-Veranstaltungen finden Sie hier.

Webinare

Sollten Sie eines unserer Webinare verpasst haben, können Sie sich hier die Aufzeichnungen ansehen.

Aufzeichnung Erasmus+ KA1 im Bereich Jugend – Neuerungen im Programm 2021–2027