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Antragstellung für Kooperationspartnerschaften

Einzig die koordinierende Einrichtung reicht den Antrag bei der nationalen Agentur ihres Landes ein.

Bitte beachten: Die Einrichtung darf pro Antragsrunde insgesamt an höchstens 10 Anträgen in der Aktion Kooperationspartnerschaften beteiligt sein, unabhängig davon, ob sie Koordinator oder Partner ist.

Antragsfrist

Die Europäische Kommission hat den Aufruf zur Einreichung eines Antrags für Kooperationspartnerschaften veröffentlicht: 

  • 5. März 2025, 12:00 Uhr (MEZ)

Zur Antragstellung  

Unterlagen zur Antragstellung

Das Online-Antragsformular (Webform) und einen Leitfaden zur Befüllung finden Sie auf dem EU Funding & Tenders Portal der Europäischen Kommission.

Nehmen Sie unsere Beratungen in Anspruch!

Einzelberatungen zu Ihrer konkreten Projektidee

Vereinbaren Sie einen individuellen Beratungstermin und besprechen Sie Ihre konkrete Projektidee mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Teams KA2 Schulbildung. Terminanfragen schicken Sie bitte an .

Webinare

  • Antragsrunde 2022: KA2: Was ist neu? Finanzierungslogik etc. für Kleinere und Kooperationspartnerschaften, 4.2.2022, Zur Aufzeichnung

     

Final Checks

Um Sie bei der Vorbereitung Ihres Projektantrages bestmöglich zu unterstützen, führen wir von 03. bis 28. Februar 2025 online Final Checks für Antragsteller/innen durch.

Final Checks sind Einzelberatungen zu Ihrem Projektantrag, Dauer ca. 45 Minuten.

Bitten wenden Sie sich zur Terminvereinbarung an schulbildung@oead.at und bereiten Sie zum Final Check-Termin konkrete Fragen zu Ihrem Projektantrag vor.

Fragestunde für Antragsteller/innen

Sie haben noch Fragen zur Antragstellung bzw. zu den Kooperationspartnerschaften in der Schulbildung? Nehmen Sie an unserer offenen Fragestunde teil, stellen Sie uns Ihre Fragen und tauschen Sie sich mit anderen Antragsteller/innen aus! 

Link zur Anmeldung in Zoom

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nicht um eine Erstinformation zum Thema Erasmus+ Schulbildung handelt, sondern um die Möglichkeit, bereits konkrete Fragen zur Antragstellung zu klären.

EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer (Programmländer)

Das Programm Erasmus+ steht den EU-Mitgliedstaaten zur Teilnahme offen. Darüber hinaus sind folgenden Drittstaaten mit dem Programm assoziiert und können uneingeschränkt an allen Aktionen teilnehmen: Norwegen, Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Serbien und Türkei.

Nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer (Partnerländer)

Bei einigen international ausgerichteten Programmaktionen sowie in gewissen anderen Fällen und im Interesse der Union können auch Einrichtungen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern an Aktionen von Erasmus+ teilnehmen. 

Ansprechpartner in den Bundesländern

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