Geförderte Kosten

Kleinere Partnerschaften im Bereich Schulbildung werden über fixe Pauschalen gefördert. Passend zu ihren geplanten Projektaktivitäten und -ergebnissen wählen die Antragsteller eine der beiden Pauschalen aus.

Die Förderhöhe beträgt entweder 30.000 oder 60.000 Euro pro Projekt.

Die Projektbeschreibung soll folgende Punkte beinhalten:

  • Ziele des Projekts
  • Geplante Aktivitäten
  • Erwartete Ergebnisse

Alle drei Aspekte müssen klar in Bezug zueinander gesetzt und zusammenhängend präsentiert werden. Anträge sollen einen Projektzeitplan mit den wesentlichen Meilensteinen enthalten. Ferner sollen sie ausreichende Informationen zum Budgetplan bieten, damit beurteilt werden kann, ob die einzelnen Aktivitäten angemessen und in Summe stimmig sind.

Im Projektbudget sind die geplanten Aktivitäten aufzulisten. Dabei ist jeder Aktivität ihr Anteil an der Förderung zuzuordnen.

Auszahlung der Förderung

Voraussetzung für die Auszahlung der kompletten Förderung ist die Durchführung aller Aktivitäten gemäß den im Antrag beschriebenen Qualitätskriterien. Sollten Aktivitäten nicht oder nur teilweise durchgeführt werden oder als unzufriedenstellend bewertet werden, werden Kürzungen vorgenommen.