Kleinere Partnerschaften

Kleinere Partnerschaften sind Kooperationen von

  • mindestens zwei Einrichtungen
  • aus zwei verschiedenen Programmländern

Kleinere Partnerschaften sind gerichtet an Basisorganisationen, weniger erfahrene Organisationen und neue Programmteilnehmer/innen.

Ziel Ihrer Zusammenarbeit kann sein, Qualität und Relevanz der Aktivitäten der Einrichtungen zu erhöhen, Partnernetzwerke aufzubauen und zu stärken, Kapazitäten für länderübergreifende Zusammenarbeit und Internationalisierung der Aktivitäten zu erhöhen und dabei neue Praktiken, Methoden und Ideen zu entwickeln bzw. auszutauschen.

Ergebnisse der kleineren Partnerschaften sollten wiederverwendbar, übertragbar und anpassbar und nach Möglichkeit transdisziplinär sein. Verbreitet werden sie auf lokaler, regionaler, nationaler und länderübergreifender Ebene.

  • Laufzeit: sechs bis 24 Monate
  • Förderhöhe: 30.000 oder 60.000 Euro pro Projekt

Programmschwerpunkte und Prioritäten

Unabhängig von der Themenwahl sollen sich die horizontalen Prioritäten im Projektdesign widerspiegeln.

Jedes Projekt kann nur eine Priorität (horizontal oder spezifisch) ansprechen. (siehe Programmleitfaden Teil B, Key Action 2).

Bereichsspezifische Prioritäten

  • Förderung eines gesunden Lebensstils für alle
  • Förderung von Integrität und Werten im Sport
  • Bildungsförderung im und durch den Sport
  • Förderung der Chancengleichheit und der europäischen Werte im und durch den Sport

Horizontale Prioritäten – Schwerpunkte der KA2 für alle Erasmus+ Sektoren

  • Inklusion und Vielfalt
  • Umwelt und Bekämpfung des Klimawandels
  • Digitaler Wandel
  • Gemeinsame Werte, zivilgesellschaftliches Engagement und Teilhabe

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Förderfähige Einrichtungen

Erasmus+ fördert Kooperationspartnerschaften zwischen allen möglichen Einrichtungen, die in den Bereichen Bildung, Jugend, Sport oder anderen sozioökonomischen Sektoren agieren, ferner auch Einrichtungen mit sektorenübergreifender Ausrichtung (wie etwa Behörden, Einrichtungen für Anerkennung und Validierung, Sozialpartner, Handelsorganisationen, Beratungszentren, Kultur- und Sporteinrichtungen).

Wer kann einen Förderantrag stellen?

Jede in einem Programmland ansässige Einrichtung (juristische Person) kann die Förderung einer Kooperationspartnerschaft beantragen. Die koordinierende Einrichtung richtet den Förderantrag im Namen aller Projektpartner an die europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) in Brüssel. Zusätzlich können assoziierte Partner beteiligt sein, die keine Fördermittel aus dem Projekt erhalten. Sie können etwa die Projektergebnisse verbreiten helfen und zur nachhaltigen Wirkung beitragen.

Einzelpersonen können die Förderung einer Kooperationspartnerschaft nicht beantragen.