Fragen und Antworten zur Initiative "EUer Jahr der Jugend"
EUer Jahr der Jugend: Finanzielle Unterstützung für eure Aktivitäten
„Macht das Jahr der Jugend zu EUrem Jahr der Jugend“, lautet die Botschaft an die österreichischen Jugendlichen. Dafür gibt es auch finanzielle Unterstützung: Wer eine Aktivität für Jugendliche zu den Themen Umwelt- und Klimaschutz, digitaler Wandel, Inklusion, Partizipation oder den EU Youth Goals in Österreich plant, kann dafür einen finanziellen Zuschuss beantragen. Der OeAD unterstützt dieses Engagement mit 100 bis zu maximal 1.000 Euro aus Mitteln der EU-Programme Erasmus+ Jugend und des Europäischen Solidaritätskorps.
Fragen zu finanziellem Zuschuss durch EUer Jahr der Jugend
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Kann man einen Zuschuss für eine Aktivität beantragen, die bereits in Teilen aus anderen Quellen finanziert wird? Bespiel: Ein Event, bei dem große Teile bereits finanziert sind, aber noch etwas Finanzierung fehlt (z.B. Raummiete, Catering etc.)?
Ja, es ist möglich einen Zuschuss aus „EUer Jahr der Jugend“ als Ko-Finanzierung für ein bereits geplantes Event zu beantragen. Voraussetzung ist, dass die Aktivität noch nicht stattgefunden hat, es zu keiner Doppelfinanzierung kommt und die anderen Einreichbedingungen von „EUer Jahr der Jugend“ erfüllt werden.
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Hat man Nachteile, wenn man erst im Oktober einreicht, weil dann vielleicht kein Geld mehr im Fördertopf ist?
Die letzte Antragsfrist für einen finanziellen Zuschuss durch EUer Jahr der Jugend ist am 15. Oktober 2022. Bis dahin können Projekte eingereicht werden und sind Fördermittel verfügbar. Wichtig für das Förderansuchen: Die geplante Aktivität muss im Jahr 2022 stattfinden und abgeschlossen werden.
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Kann ein Projekt, das bereits gestartet hat, noch einen finanziellen Zuschuss bei EUer Jahr der Jugend beantragen?
Sofern das Projekt noch nicht abgeschlossen ist und noch weitere Aktivitäten geplant sind, für die finanzielle Zuschüsse gewünscht sind, ist das möglich. Bereits abgeschlossene Projekte können rückwirkend nicht mehr gefördert werden.
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Was ist, wenn eine Förderung zugesagt wurde, die Aktivität aber aufgrund von COVID abgesagt werden muss?
Kosten, die bis zur Absage der Aktivität bereits angefallen sind, können rückerstattet werden, sofern diese auch belegt werden können. Die volle Fördersumme wird bei einer Absage allerdings nicht ausbezahlt. Wichtig ist, eine rechtzeitige Information und Kontaktaufnahme an den OeAD. Nach Förderzusage erhält die antragstellende Organisation/Person einen Fördervertrag. Hier ist dies auch geregelt.
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Darf man öfters als einmal einreichen?
Ja, man darf öfter als einmal einreichen, allerdings darf es sich dabei nicht um dieselbe Aktivität handeln.
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Braucht es eine Ko-Finanzierung bzw. muss diese nachgewiesen werden?
Eine Ko-Finanzierung ist keine Voraussetzung für eine Förderung aus EUer Jahr der Jugend.
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Braucht es Belege und können Personalkosten abgerechnet werden?
Bei diesen finanziellen Zuschüssen handelt es sich um Pauschalen, die angesucht werden können. Es werden keine Belege dafür eingefordert, allerdings soll im Antrag bereits transparent gemacht werden, wofür die Gelder benötigt werden und eine erste Kosteneinschätzung dazu abgegeben werden. Der OeAD behält sich vor, diese Pauschalen eventuell zu kürzen, sollten die Ausgaben nicht nachvollziehbar und in ihrer Höhe gerechtfertigt erscheinen.
Eigene Personalkosten können durch diesen finanziellen Zuschuss nicht finanziert werden.
Fragen zum EYY-Aktivitätenportal
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Kann ein Event auf der Aktivitätenlandkarte eingetragen werden für das Eintrittsgeld verlangt wird?
Ja, auch Veranstaltungen bei denen Eintrittsgelder verlangt werden, können auf der Aktivitätenlandkarte eingetragen werden.
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Können auch Workshops im Aktivitätenportal eingetragen werden?
Ja
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Können auch Multiplikator/innen-Event eintragen werden?
Ja
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Können auch rückwirkend Events eingetragen werden?
Ja
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Können auch Aktivitäten eingetragen werden, die keinen finanziellen Zuschuss über EUer Jahr der Jugend erhalten haben?
Ja
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Können auch geschlossene Veranstaltungen (mit Anmeldesystem) im Aktivitätenkalender eingetragen werden?
Ja, auch solche Veranstaltungen können im Aktivitätenkalender eingetragen werden.
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Können auch Aktivitäten, die z.B. in einer speziellen Themenwoche stattfinden (Solidaritätswoche), sich aber auch an Jugendliche richten, ebenfalls auf der Aktivitätenlandkarte eintragen?
Ja, auch Aktivitäten, die z.B. im Rahmen einer speziellen Aktionswoche stattfinden, können auf der Aktivitätenlandkarte eingetragen werden. Alle Aktivitäten, die von, für und mit Jugendlichen stattfinden haben hier Platz. Darüber hinaus können auch Workshops, Publikationen, Studien, … in der Landkarte eingetragen werden.