Geförderte Kosten
Die Förderung der Mobilitäten von Einzelpersonen basiert auf Pauschalen für Reise-, Aufenthalts- und Organisationskosten. Darüber hinaus kann bei Bedarf auch die Erstattung von tatsächlichen Kosten für besondere Bedürfnisse beantragt werden.
Beträge und Details finden Sie im Programmleitfaden 2017 (DE) auf den Seiten 51 bis 58.
Reisekosten
Studierende, Lehrende und administratives Hochschulpersonal erhalten für einen Erasmus+ Aufenthalt zwischen Programm- und Partnerländern zusätzlich zu den Aufenthaltskosten einen einmaligen Reisekostenzuschuss, der sich nach der Distanz zwischen Heimat- und Gasthochschule richtet.
Aufenthaltskosten
Studierende erhalten für Erasmus+ Studien- und Praktikumsaufenthalte zwischen Programm- und Partnerländern einen monatlichen Zuschuss für Aufenthaltskosten, wobei unvollständige Monate tagesgenau abgerechnet werden.
Lehrende und administratives Hochschulpersonal erhalten für einen Erasmus+ Aufenthalt zwischen Programm- und Partnerländern einen auf Basis einer Tagespauschale errechneten Zuschuss für Aufenthaltskosten.
Die Abwicklung und Auszahlung sowohl von Studierenden- als auch Personalmobilitäten erfolgt direkt durch die österreichische Hochschule.
Organisation der Mobilität
Jede Hochschule erhält pro durchgeführter Mobilität einen Pauschalbetrag zum Zweck der organisatorischen Unterstützung (OS-Mittel) in der Abwicklung von Erasmus+ Aufenthalten.
Sonderzuschuss
Für Studierende und Hochschulpersonal mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten stehen Sonderzuschüsse zur Verfügung.