Geförderte Kosten
Die maximale Fördersumme eines Capacity Building-Projekts wird sowohl über Pauschalsätze als auch über tatsächliche Kosten errechnet. Die Höhe der Pauschalen ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig.
Details dazu finden Sie im Programmleitfaden der jeweiligen Antragsrunde (Part B – Information about the actions covered by this guide – Capacity building in the field of higher eduaction – what are the funding rules for (joint and structural) capacity-building projects).
Sechs verschiedene Kostenkategorien können für alle CBHE-Projekte beantragt werden:
- Personalkosten (Pauschalsätze): max. 40 Prozent der gesamten Fördersumme
- Reisekosten (Pauschalsätze)
- Aufenthaltskosten (Pauschalsätze)
- Ausrüstung (tatsächliche Kosten): max. 30 Prozent der gesamten Fördersumme - ausschließlich für Hochschulen in Partnerländern
- Unterverträge (tatsächliche Kosten): max. 10 Prozent der gesamten Fördersumme
- Außergewöhnliche Kosten (tatsächliche Kosten): müssen sehr gut begründet sein