Short-term Projects in KA1 - Mobilität

Short-term Projects eignen sich besonders für Institutionen, die nur gelegentlich Erasmus+ Projekte durchführen möchten. Es handelt sich dabei um eine neue Projektart in der Leitaktion 1 im neuen Erasmus+ Programm ab 2021.

Short-term Projects ermöglichen Erwachsenenbildner/innen und sonstigem Bildungspersonal, die in der Erwachsenenbildung tätig sind die Teilnahme an Job Shadowings, Lehraufträge oder strukturierte Fortbildungsmaßnahmen. Die Auslandsaufenthalte sind dabei in den Erasmus+ Programmländern möglich.

Im Gegensatz zur langfristigen Erasmus Akkreditierung, die einmalig und für die gesamte Programmdauer beantragt wird, wird ein Short-term Projektantrag kurzfristiger angelegt: So darf ein Short-term Project innerhalb von 5 Jahren maximal zweimal beantragt werden.

Die Projektdauer beläuft sich auf 6 bis maximal 12 Monate. Die Mobilitätszahl ist auf voraussichtlich 30 Mobilitäten (für Personal in der EB) beschränkt.

Die Antragstellung ist voraussichtlich im Frühjahr 2021 möglich.

Unser Newsletter hält Sie auf dem Laufenden, wenn die Europäische Kommission den Aufruf zu den Short-term Projects veröffentlicht.

Wichtig: Wenn Ihre Institution erfolgreich eine Erasmus Akkreditierung beantragt hat, darf sie nicht um ein Short-term Project ansuchen. Zu den Short-term Projects liegt noch keine offizielle Verlautbarung der EU-Kommission vor. Alle Informationen sind deshalb unter Vorbehalt.