Short-term Projects

Hierbei handelt es sich um eine neue Projektart in der Leitaktion 1 im Programm Erasmus+ ab 2021. Short-term Projects (KA122) eignen sich besonders für Institutionen, die nur gelegentlich Mobilitätsprojekte durchführen möchten.

Im Rahmen von Short-term Projects können Schüler/innen berufsbildender Einrichtungen und Lehrlinge Praxisaufenthalte in einem Erasmus+ Programmland absolvieren. Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen, Ausbildner/innen und andere Fachkräfte der Berufsbildung können sich im Ausland weiterbilden oder dort unterrichten.

Im Gegensatz zur langfristigen Erasmus Akkreditierung, die einmalig und für die gesamte Programmdauer beantragt wird, ist ein Short-term Projektantrag kurzfristiger angelegt: So darf ein Short-term Project innerhalb von 5 Jahren maximal zweimal beantragt werden. Die Projektdauer beläuft sich auf 6 bis maximal 12 Monate. Die Anzahl der Teilnehmenden ist auf insgesamt 30 Mobilitäten beschränkt.

Die Antragstellung ist voraussichtlich im Frühjahr 2021 möglich. Über unseren Newsletter erfahren Sie sofort, wenn die Europäische Kommission den Aufruf zu den Short-term Projects veröffentlicht.

Wichtig: Wenn Ihre Institution erfolgreich eine Erasmus Akkreditierung beantragt hat, darf sie nicht um ein Short-term Project ansuchen. Zu den Short-term Projects liegt noch keine offizielle Verlautbarung der EU-Kommission vor. Alle Informationen sind deshalb unter Vorbehalt.